Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten
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Für TG überwiegen zwar ebenfalls die Vorteile der vorgeschlagenen Regelung und der Kanton stimmt deshalb zu. Er merkt aber an, dass damit das Grundproblem – nämlich die teils schwierig zu durchblickende Systematik der HBB (heterogenen Angebotsstruktur, ungleiche Qualifikationsniveaus) – nicht gelöst würde. Vielmehr dürfte die Einführung der einheitlichen Bezeichnung «Professional Bachelor» für sehr verschiedene Angebote (BP und Bildungsgänge HF) eine Herausforderung darstellen. Diesbezüglich regt TG an, nochmals zu prüfen, ob die Vergleichbarkeit wirklich ausreichend gewährleistet ist.
AG, BE, BL, BS, LU und SO stellen klar, dass sie die Titelzusätze explizit unter Beibehaltung der bewährten und geschützten landessprachlichen Abschlusstitel der HBB begrüssen würden. Die heutigen geschützten Titel in den Amtssprachen sollten die Hauptbezeichnung bleiben. Für diese Kantone sowie die Kantone AR, FR, UR und ZH dürfe es nicht zu einer Verwässerung mit den Hochschulabschlüssen kommen. GR und ZG halten diese Gefahr mit der nun vorliegenden Lösung für unbegründet.
LU, SO und TG ist es wichtig, dass mit der vorgeschlagenen Regelung die Titelzusätze keine weiteren Ansprüche begründen können, wie beispielsweise betreffend Hochschulzulassung, Anrechnung von Bildungsleistungen oder Lohn.
AR und GR regen an, eine individuelle Branchenlösung zuzulassen bzw. zu prüfen. Dies mit Blick auf den Gesundheitsbereich, bei dem die Einführung der Titelzusätze zu Problemen führen könnte. GDK unterstützt diese Ansicht, da im hoch reglementierten Gesundheitsbereich die Titelzusätze zu Unklarheiten und Verunsicherungen in Bezug auf Kompetenzen und Zuständigkeiten der Berufsleute mit den verschiedenen Abschlüssen führen würden. Deshalb plädiert die GDK für individuelle Branchenlösungen bei der Umsetzung der Titelzusätze.
SH regt an, in Artikel 44a Absatz 1 auf die «Kann-Formulierung» für die Verwendung der Titelzusätze zu verzichten.
Änderungsvorschlag SH zu Absatz 1: «Den geschützten Titeln der höheren Berufsbildung werden die folgenden Titelzusätze angefügt: […]».
FR weist darauf hin, dass eine Umkehrung von «Professional Bachelor/Professional Master» zu «Bachelor Professional/Master Professional» ein Verwechslungsrisiko mit den Hochschulabschlüssen darstellen würde.
SG, JU und VS stimmen der Vorlage mit Einschränkung zu und VD stimmt eher zu: Sie befürworten die Einführung des «Professional Bachelor» für die Bildungsgänge HF, nicht aber für die eidgenössischen Berufsprüfungen. Auch den «Professional Master» für die HFP lehnen sie ab.
Für SG sollen die signifikanten Unterschiede zwischen den eidgenössischen Prüfungen und den höheren Fachschulen auch Niederschlag bei der Einführung der Titelzusätze finden. Sonst würde die Gefahr einer Verwässerung und eines Glaubwürdigkeitsverlusts der unterschiedlichen Abschlusstypen bestehen. Insbesondere würden die HF-Abschlüsse (Titelzusatz «Professional Bachelor») gegenüber den eidgenössischen höheren Fachprüfungen (Titelzusatz «Professional Master») entwertet, was in dieser Pauschalität weder den Studienleistungen noch dem Wert der jeweiligen Abschlüsse gerecht würde.
JU weist darauf hin, dass eine Kompromisslösung zwischen den Hochschulen und den höheren Fachschulen gefunden werden müsse. Er ist überzeugt, dass Massnahmen ergriffen werden müssten, um die Anerkennung der HF-Abschlüsse – insbesondere in der europäischen Titellandschaft – zu verbessern. Die Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» könnten dieses Ziel erfüllen, aber sie könnten auch zu Verwechslungen mit den von den Fachhochschulen verliehenen Titeln führen und das System weniger lesbar machen. Die höhere Berufsbildung solle nicht akademisiert werden.
VS ist grundsätzlich sehr kritisch gegenüber den Titelzusätzen und hält fest, dass sich die Schweiz eigentlich als Unterzeichnerin des Bologna-Abkommens dem europäischen Hochschulraum verpflichtet habe. Das Abkommen verfolge das Ziel, die Lesbarkeit der Titel zu verbessern. Die Einführung des «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die nicht-hochschulischen HBB-Abschlüsse würde erhebliche Risiken und Schwierigkeiten bei der Lesbarkeit der Titel sowohl auf dem Schweizer Arbeitsmarkt als auch auf dem europäischen und internationalen Markt erzeugen. Auch sei unklar, wie eine Bildungsinstitution im Ausland den Unterschied erkennen würde. Als Kompromisslösung