Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

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BGS, Careum, K-HF, KHF-T, Netzwerk HF Kt. ZH, SDV und SPAS wünschen die Verankerung von Bestimmungen zur weitergehenden Qualitätssicherung, um auf unerwünschte Marktentwicklungen reagieren zu können. So könnte im Bedarfsfall z.B. der gesamtschweizerisch tätigen Dachorganisation der höheren Fachschulen nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesamt die Möglichkeit eingeräumt werden, ergänzende Bestimmungen zur Qualitätssicherung des Weiterbildungsangebots verbindlich zu erlassen.

BGS, Careum, K-HF, KHF-T, Netzwerk HF Kt. ZH, SDV und SPAS machen Änderungsvorschlag:

«[…] Sie betreffen die Qualitätssicherung, insbesondere die Zulassungsbedingungen, den Umfang und die Titel.»

Für ODEC soll zudem bei bestimmten NDS HF die Möglichkeit bestehen bleiben, diese weiterhin eidgenössisch anerkennen zu lassen. Insbesondere bei NDS HF aus dem Gesundheitsbereich, die über einen Rahmenlehrplan verfügen, sei dies zwingend.

Swiss Banking kann sich erst dann zur Vorlage äussern, wenn Diskussionen zur Umsetzung stattgefunden haben.

RLP Tourismus und STV können der Massnahme derzeit nicht zustimmen, da nicht klar sei, wie die aus ihrer Sicht nötige Flexibilisierung der NDS HF zur Behebung des Wettbewerbsnachteils gegenüber den hochschulischen Weiterbildungen gelingen kann bei gleichzeitiger Gewährleistung der Qualität der Angebote. Es fehlten Vorbereitungsarbeiten dazu.

EXPERTsuisse, HotellerieSuisse, ICT-Berufsbildung, TREUHAND|SUISSE und VBV lehnen die

Massnahme ab. Das eidgenössische Anerkennungsverfahren gewährleiste einen Qualitätsstandard, der für Weiterbildungsinteressierte als Wegweiser diene.

HotellerieSuisse hält fest, dass eidgenössisch anerkannte NDS HF fest etabliert seien und ein hohes Ansehen in ihrer Branche geniessen würden. Es liege kein Konzept für eine Zukunft der Weiterbildungsangebote HF ohne Anerkennung vor. Ohne eine solche Grundlage sehe sich HotellerieSuisse nicht in der Lage, dieser tiefgreifenden Massnahme zuzustimmen. ICT-Berufsbildung hält fest, dass diese Anpassung im Projekt, trotz mehrmaligen Hinweisen, nicht besprochen und diskutiert worden sei. Die Zeit sei nun zu knapp, um die massiven Auswirkungen dieser Anpassung ausreichend innerhalb der Verbundpartner zu diskutieren (siehe weitere Stellungnahmen zum Erarbeitungsprozess in Kap. 4.4).

Gemäss EXPERTsuisse, ICT-Berufsbildung und TREUHAND|SUISSE würde der Wegfall dieses Verfahrens zu einem Überangebot an Weiterbildungsangeboten führen und die Orientierung für Weiterbildungsinteressierte und Arbeitgebende erheblich erschweren. Eine eigenständige Lancierung von Nachdiplomstudien durch die höheren Fachschulen würde diese Problematik weiter verschärfen. ICT-Berufsbildung und VBV möchten nicht, dass Weiterbildungen ohne ausreichende Berücksichtigung der Arbeitsmarktbedürfnisse, ohne formale Anerkennung und ohne Absprache mit den OdA angeboten werden. Dies wäre für die Berufsbildung atypisch.

ICT-Berufsbildung fordert, dass NDS HF, die nicht einem Rahmenlehrplan unterworfen sind, nicht den Titel «HF» führen dürften. Weiter sollten die OdA bei einer Annahme dieser Bestimmung zwingend in die Entwicklung solcher NDS-Angebote eingebunden werden und ein Vetorecht bekommen, falls dies nicht der Fall wäre oder die Interessen entgegen den Bedürfnissen der OdA und des Arbeitsmarkts stehen.

VBV gibt zudem zu Bedenken, dass mit dieser Regelung die nächste Ungleichbehandlung entstehen könnte, da die Verbände selbst Kurse anbieten würden. Er sieht die Lösung darin, dass nicht die Bildungsanbieter mit einem eidg. anerkannten Bildungsgang, sondern nur die Trägerschaften der einschlägigen Rahmenlehrpläne (bestehend aus Bildungsanbietern und OdA analog zu Art. 8 MiVo-HF) entsprechende NDS lancieren könnten.

HES-SO lehnt ab, weil Qualität der NDS HF nicht mehr sichergestellt sei. Da die Bezeichnung «Höhere Fachschule» nun geschützt sein soll, sei es wichtig, das Angebot der NDS HF durch ein angemessenes Verfahren zu strukturieren. Bei den Weiterbildungsangeboten der Hochschulen gebe auch strikte Vorgaben. Weiter könnte die Flexibilisierung der NDS HF etablierte Angebote wie die NDS HF AIN destabilisieren.