Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten
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4.2.3 Art. 29 Abs. 3bis
Vernehmlassungsvorlage: Es kann Mindestvorschriften für das Weiterbildungsangebot an höheren Fachschulen aufstellen. Sie betreffen die Zulassungsbedingungen, den Umfang und die Titel.
Kantone
24 Kantone sowie EDK begrüssen grundsätzlich den Wegfall der Anerkennungsverfahren des Bundes für die Nachdiplomstudien HF. AG, BL, BS, FR, GL16, GR, LU, SH, SG, SO, SZ, UR, ZG, ZH sowie die EDK halten weiter dazu fest, dass für die meisten NDS resp. deren Bildungsträger die vorgeschlagene Änderung machbar sein dürfte und im Wettbewerb mit den Weiterbildungsangeboten der Hochschulen zu keinen gravierenden Nachteilen führen sollte. Vorbehalte bestehen gegenüber dem Wegfall der Anerkennungsverfahren für die NDS HF AIN im Gesundheitsbereich (siehe unten).
SO stellt den Antrag, dass das WBF Mindestvorschriften für das Weiterbildungsangebot an höheren Fachschulen zwingend erlassen soll. In Artikel 29 Absatz 3bissolle entsprechend auf die «Kann-Formulierung» verzichtet werden.
VS stimmt der Flexibilisierung der NDS HF zwar ebenfalls zu, weist aber darauf hin, dass die Weiterbildung dem freien Markt unterliege und dass der Wettbewerb zwischen allen Anbietern von Weiterbildungsangeboten unabhängig von ihrer Art „fair“ sein müsse. Er hebt dabei die wichtige Rolle der OdA hervor. Diese sollten die Weiterbildungen kontrollieren, damit diese dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich entsprächen.
SG begrüsst die Flexibilisierung, findet jedoch, dass es den Anbietern bzw. dem jeweiligen Branchenverband offenstehen sollte, zu einem NDS HF einen Rahmenlehrplan zu erarbeiten und vom Bund genehmigen zu lassen. Diesfalls obläge es den jeweiligen Anbietern des NDS HF, ob sie dieses mit oder ohne eidgenössische Anerkennung anbieten und bewerben möchten.
BE und VD lehnen die Flexibilisierung ab. BE bezieht sich in seiner Stellungnahme aber nur auf die NDS HF AIN (siehe Kap. 4.2.4). VD ist generell gegen diese rechtliche Anpassung. Er befürchtet eine Senkung der Ausbildungsqualität, wenn die Anerkennungsverfahren durch das SBFI abgeschafft würden. Es bestünde die Gefahr einer Nivellierung nach unten, die dem gesamten Bildungssystem
schade. Deshalb solle vielmehr das bestehende Verfahren effizienter gestaltet werden, damit sich die NDS HF rascher an Entwicklungen im Arbeitsmarkt anpassen können.
Die Stellungnahme der EDK zu dieser Bestimmung deckt sich mit der mehrheitlichen Meinung der Kantone: Der Wegfall des Anerkennungsverfahrens wird grundsätzlich begrüsst, es brauche aber eine Lösung für die NDS HF AIN. Dabei verweist EDK auf die Stellungnahme der GDK, welche die Flexibilisierung für den Gesundheitsbereich ablehnt (siehe Kap. 4.2.4).
Politische Parteien
FDP und SVP unterstützen diese Massnahme. JM Schweiz versteht nicht, weshalb diese Massnahme eingeführt werden soll.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Grundsätzlich wird der Wegfall der Anerkennungsverfahren für die NDS HF von SAV, sgv und
Travail.Suisse begrüsst. SAV und sgv verweisen aber auf die unterschiedlichen Meinungen bei den OdA dazu: Zwar würde eine Mehrheit die Flexibilisierung grundsätzlich begrüssen, es seien aber für viele OdA noch wichtige Umsetzungsfragen offen. Auch gebe es OdA, welche die Flexibilisierung klar ablehnten, da sie befürchteten, dass damit die Arbeitsmarktbedürfnisse nicht mehr berücksichtigt würden. Weiter würden einige OdA den Erarbeitungsprozess dieser Bestimmung kritisieren. Die vorgängigen Diskussionen zu den Auswirkungen dieser Bestimmung hätten gefehlt. Aus diesem Grund könne sgv keine konsolidierte Meinung übermitteln. Ein enger Einbezug der OdA bei der Erarbeitung der Mindestvorschriften für die Weiterbildungsangebote der HF wird daher sowohl vom SAV als auch dem sgv gefordert. Auch Travail.Suisse fordert den Einbezug von sämtlichen Akteuren in diese Arbeiten und
16 Stützt sich auf die Stellungnahme der EDK.