Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 38 Seiten

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Die anderen allgemeinen Stellungnahmen zum Gesetz30, die sich nicht spezifisch zum erwähnten Artikel oder zum RVOG geäussert haben, stammen von verschiedenen Teilnehmern, von denen 4 für die Artikeländerung31, 3 eher dafür32, 6 neutral33, 7 eher gegen34 und 17 gegen die Artikeländerung35 sind. Darüber hinaus haben sich 6 Privatpersonen36 gegen die Artikeländerung ausgesprochen.

3.1.2 Artikel 57gbis RVOG

48 Stellungnahmen befassten sich mit dem neuen Artikel 57gbisRVOG, darunter waren 2 Enthaltungen37. Elf Stellungnahmen befürworten den neuen Artikel38, darunter 5 unter Vorbehalt einer Anpassung39, 35 lehnen den neuen Artikel ab40. Ein Kanton (ZG)befürwortet den neuen Artikel, 2 Kantone (TI, FR) lehnen ihn ab. TI ist der Ansicht, die neue Regelung schränke die Unabhängigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen ein, wodurch dem Parlament weniger Informationen zur Verfügung gestellt würden. FR vertritt die Meinung, Lobbyarbeit sei ein integraler Bestandteil des politischen Systems der Schweiz; die ausserparlamentarischen Kommissionen würden eine wesentliche Funktion erfüllen und es sei kein Handlungsbedarf nachgewiesen worden. Acht Kantone (SZ, OW, NW, BL, JU, AI, AG, GR) unterstützen den Gesetzesentwurf in seiner Gesamtheit, SH nimmt eine neutrale Position ein, wobei sich keiner dieser Kantone spezifisch zum neuen Artikel äussert.

Die SVP unterstützt das Verbot der Kontaktaufnahme zu Parlamentsmitgliedern, fordert jedoch zusätzliche Einschränkungen bei der Ernennung von Personen, die Lobbyarbeit verrichtet haben.

Eine Kommission (Prüfungskommission für Veterinärmedizin) befürwortet den neuen Artikel; 2 (EFBS, KMU-Forum) befürworten ihn unter Vorbehalt von Anpassungen bezüglich der Erläuterungen und der Ausnahmen (Abs. 2), die in Verordnungen verankert werden könnten. 17 Kommissionen lehnen den neuen Artikel ab (ElCom, EKD, EKFF, EKF, EKKJ, EKQMB, EKR, ComCom, EKM, ENHK, ESBK, RailCom, SUST, SWR, NEK, PLANAT und UBI). Mehrere fordern, dass die marktorientierten Behördenkommissionen vom neuen Artikel ausgenommen werden. Im Wesentlichen geben die Kommissionen an, zurückhaltend mit Organen und Mitgliedern des Parlaments in Kontakt

30 Vgl. Ziffer 2.1

31 H+, Educationsuisse, HEV Schweiz, FDP

32 Unimedsuisse, Swissmem, Pro Senectute

33 Cluster Öffentliche Gesundheit, VVS, SSO, Chirosuisse, BZW, SBB

34 CDS, ETH-Rat, CP, saguf, The Scientific Committee of the National Council of Ukraine on Science and Technology Development, VKS, KAV

35 a+, UNIGE, Procap Schweiz, RK MZF, PH Schwyz, Fondation Leenaards, Deutscher Wissenschaftsrat, Swiss Biorisk Alliance, Wohnbaugenossenschaften Schweiz, NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, SBV, AGFA, SGG, UNIBAS, Bildungkoalition.NGO, Actionuni, BFH, PK-Netz 2. Säule, Femmes protestantes, VSLF, SNF, VSS, Swiss TPH

36 Schmitt-Koopmann, Petralli-Nietlispach, Vital Durand. Perret-Clermont

37 1 Dachverband: Economiesuisse; 1 weitere Organisation: Scienceindustries

38 1 Kanton: ZG; 1 Kommission: Prüfungskommission für Veterinärmedizin; 1 Dachverband: Schweizer Bauernverband; 3 weitere Organisationen: SSR; FMH; SWIF

39 1 politische Partei: SVP; 2 ausserparlamentarische Kommissionen: EFBS, KMU-Forum; 1 Dachverband: kfmv Schweiz; 1 weitere Organisation: ETH-Rat

40 2 Kantone: FR, TI 17 Kommissionen: ElCom, EKD, EKFF, EKF, EKKJ, EKQMB, EKR, ComCom, EKM, ENHK, ESBK, RailCom, SUST, SWR, NEK, PLANAT, UBI; 2 Dachverbände: Travailsuisse, SSV; 13 weitere Organisationen: Demokratische Jurist*innen Schweiz, a+, SMRI, Inclusion Handicap, Bildungkoalition.NGO, Swiss TPH, Procap Schweiz, NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, DOJ, Femmes protestantes, römischkatholische Kirche, SOLV (Printing Converting), VSS; 1 Privatperson: Hofmänner 8/38