Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 38 Seiten

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Einbezug von Partnern aus Bund, Kantonen und von Dritten sehr wichtig63. Auch der Austausch zwischen Wissenschaft, Behörden und Praxis wird hervorgehoben64. Schliesslich wird darauf verwiesen, dass das Sparpotenzial vergleichsweise klein sei65.

Die Befürworter der Aufhebung begrüssen die periodische Überprüfung der ausser- parlamentarischen Kommissionen und die damit verbundenen Sparbemühungen des Bundes generell66. Einige Stellungnahmen halten aber fest, es müsse sichergestellt wer-den, dass die entsprechenden Aufgaben von anderen Stellen übernommen werden können67 bzw. dass die Anliegen der Kantone sowie der Wirtschaftsakteure und Verbände auch künftig institutionell einbezogen würden68.

3.8 Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Zustimmung

Insgesamt befürworten 5 Kantone (AG, GE, NW, VD, ZG) und zwei Organisationen (Pro Senectute, VVS) die Zusammenlegung der AHV/IV-Kommission mit der BVG- Kommission ausdrücklich. Die SVP, die FDP und 4 Kantone (AI, BL, JU, SZ) unterstützen die Vorlage generell, ohne sich explizit zur Eidgenössischen Kommission für die Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu äussern. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende (SGB, Unia) sind lediglich einverstanden mit der Aufhebung des Ausschusses zur Erwerbsersatzordnung (EO-Ausschuss).

Ablehnung

Die SPS, 5 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (kfmv Schweiz, SAV, SGB, SGV, Travail.Suisse) und 17 weitere Organisationen (alliance F, VZH, ASIP, Centre Patronal, EKF, femmes protestantes, FER, Inclusion Handicap, inter-pension, KKAK, PK-Netz 2. Säule, Procap, SKPE, SSR, SVV, Unia, VASOS) sowie ein Unternehmen (Groupe Mutuel) lehnen die Fusion der beiden Kommissionen ab. Auch die beiden betroffenen Kommissionen sprechen sich gegen ihre Zusammenlegung aus.

Die ersten zwei Säulen der Altersvorsorge seien unterschiedlich aufgebaut und ausgestaltet, insbesondere bezüglich Finanzierung, Aufsicht und Vollzug. Eine auf 17 Mitglieder reduzierte Kommission, die zugleich AHV-, IV- und BVG-Themen abdecken muss, berge die Gefahr, dass die Geschäfte nicht mehr mit der nötigen Tiefe und Sorgfalt behandelt werden können. Es drohten Einbussen bei der Praxisnähe und ein wesent-

63 10 Kantone: AG, AR, BE, FR, GE, GL, SO, TI, VS, ZH; 1 politische Partei: SP; 5 weitere Organisationen: RK MZF, GDK, Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen, Swiss Biorisk Alliance, Swiss THP; 3 ausserparlamentarische Kommissionen: EFBS; KSR; KNS

64 1 politische Partei: SP; 2 weitere Organisationen: SwissTHP, Cluster öffentliche Gesundheit; 1 ausserparlamentarische Kommission: EFBS

65 4 Kantone: BE, FR, TI, ZH; 3 weitere Organisationen: GDK, Swiss Biorisk Alliance, Swiss THP; 1 ausserparlamentarische Kommission: KSR

66 6 Kantone: BL, GR, JU, NW, OW, SZ; 2 Dachverbände: economiesuisse, Schweizer Bauernverband, 1 weitere Organisation: SOLV

67 2 Kantone: NE, NW

68 1 Kanton: GR; 1 Dachverband: Schweizerischer Bauernverband