Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 38 Seiten
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3.1.1 Artikel 57a RVOG
Es gingen 19 Stellungnahmen zur Änderung von Artikel 57a RVOG ein. Von diesen unterstützen 12 die Änderung26, 3 unterstützen sie unter Vorbehalt von Anpassungen27 und 4 lehnen sie ab28. In den befürwortenden Stellungnahmen wird insbesondere die Klärung der Aufgaben der ausserparlamentarischen Kommissionen begrüsst sowie die Absicht, die aktuelle Praxis besser abzubilden.
Ein Kanton (ZG) befürwortet die Änderung von Artikel 57a. FR befürwortet die Änderung des RVOG grundsätzlich, äussert sich jedoch nicht spezifisch zum erwähnten Artikel. Neun Kantone (SZ, OW, BL, JU, AI, GR, NW, FR, AG) sind für oder eher für den Gesetzesentwurf als Ganzes; SH ist neutral. Keiner dieser Kantone äussert sich spezifisch zum erwähnten Artikel, gleichermassen wie die SVP, die FDP und 3 Organisationen (H+, HEV Schweiz und Educationsuisse).
Drei Dachverbände (Travailsuisse, Economiesuisse, kfmv Schweiz) befürworten die Änderung von Artikel 57a. Der SGV befürwortet die Änderung und ist der Ansicht, die Aufzählung solle abschliessend sein.
Von den Kommissionen befürworten 4 die Änderung von Artikel 57a (EKD, EFBS, ENHK und Prüfungskommission für Veterinärmedizin). Zwei Kommissionen (ENHK, EKD) sind der Ansicht, die neue Formulierung trage der Vielfalt der Kommissionsaufgaben besser Rechnung. Hingegen sind 2 Kommissionen (EKM, EKQMB) gegen die Artikeländerung. Sie sind der Ansicht, die Formulierung «ständige Beratung» sei bewusst breit gefasst. Sie befürchten, dass der Artikel abschliessend ausgelegt und der Handlungsspielraum der Kommissionen dadurch eingeschränkt wird. Für sie sollte die Präzisierung in den Einsetzungsverfügungen und nicht im Gesetz erfolgen. Sechs ausserparlamentarische Kommissionen sprechen sich gegen den Gesetzesentwurf als Ganzes aus, kommentieren Artikel 57a jedoch nicht (KomABC, BVG-Kommission, EKF, KSR, EKW, SWR). Zwei ausserparlamentarische Kommissionen geben eine neutrale allgemeine Stellungnahme ab (CORE, SUST).
Vier weitere Organisationen (FMH, SIWF, Scienceindustries und FSU) befürworten die Änderung von Artikel 57a. Gastrosuisse befürwortet die Änderung des RVOG grundsätzlich, äussert sich jedoch nicht spezifisch zum erwähnten Artikel. Zwei Organisationen (SSR und VZH) befürworten die Artikeländerung unter Vorbehalt von Anpassungen. Eine Organisation (SOLV) und eine Privatperson29 lehnen die Artikeländerung ab.
26 1 Kanton: ZG 3 Dachverbände: Travailsuisse, Economiesuisse, kfmv Schweiz; 4 Kommissionen: EFBS, EKD, ENHK, Prüfungskommission für Veterinärmedizin; 4 Organisationen: FMH, FSU, SIWF, Scienceindustries
27 1 Dachverband: SGV;3 Organisationen: SSR, VZH
28 2 Kommissionen: EKM, EKQMB, 1 Organisation: SOLV und 1 Privatperson: Hofmänner
29 Hofmänner