Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 38 Seiten

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ohne sich spezifisch zur EKW zu äussern. AG, NW, GR, FR sowie die SVP, der Schweizer Bauernverband und der SGV begrüssen eher die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates, ohne sich spezifisch zur EKW zu äussern.

Enthaltung (3)71

EFBS, economiesuisse, kfmv Schweiz.

3.10 Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK)

Eine Mehrheit der Rückmeldungen hinsichtlich EKK unterstützt die Vorlage des Bundesrates; eine Minderheit spricht sich gegen die Auflösung der EKK aus. Die EKK sei ein wichtiges, institutionalisiertes Instrument, um die Interessen der Konsumentinnen und der Konsumenten und um den Konsum als wichtigen Bestandteil (rund 60 % des BIP) der Wirtschaft wahrzunehmen. Das Fachwissen der EKK, durch ihre tripartite Zusammensetzung, sei wegen des multidisziplinären Ansatzes und wegen der Praxisnähe der EKK einzigartig. Dies erlaube realistische Lösungsvorschläge und die Einbeziehung verschiedener Interessen. Dieses Fachwissen könne weder durch die Verwaltung noch durch externe Experten ersetzt werden. Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) und der «Quick Check» seien zwar nützlich, ersetzen jedoch die Beiträge der EKK bei weitem nicht. Sie habe eine wichtige Radarfunktion inne, welche ihr erlaubt den Bundesrat rechtzeitig auf Probleme hinzuweisen. Auch wenn diese Arbeiten für die Verwaltung bestimmt seien, gehe ihre Tragweite über diesen Rahmen hinaus und diene auch den Bundesparlamentariern. Weiter gebe sie fundierte und konsensbasierte Stellungnahmen zu geringen Kosten und sei ein Raum für den Austausch, der den Dialog in einem herausfordernden Kontext zwischen den Vertretern der Konsumenten, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung fördert. Sie sei auch ein Bollwerk gegen Ungleichgewichte; Lobbyorganisationen und die Verwaltung würden ohne die EKK zu viel Einfluss erhalten. Die EKK sei die einzige Stelle, die sich mit Fragen der Konsumentenpolitik befasse. In der Bundesverwaltung fehle eine zentrale Instanz, die speziell für die Konsumentenpolitik zuständig sei, dies im Gegensatz zu unseren Nachbarländern (beispielsweise Deutschland verfügt über ein Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz). Die vorgeschlagene Aufhebung stehe im Widerspruch zur bisherigen Einschätzung des Bundesrates, der die EKK wiederholt als notwendig und nützlich bezeichnet habe. Die Begründung überzeuge umso weniger, als die Einsparungen mit rund 37’000 Franken pro Jahr äusserst gering seien. Anstatt die EKK abzuschaffen, wäre es angebracht ihre Funktionsweise und ihren Einsatz anzupassen.

Ablehnung (5)72

SSR, VASOS, SP, FRC, EKK.

71 2 Dachverbände, 1 ausserparlamentarische Kommission

72 3 Organisationen, 1 politische Partei, 1 ausserparlamentarische Kommission