Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 38 Seiten

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zu treten und keine Lobbyarbeit zu betreiben. Andere Kommissionen äussern sich zum Entwurf als Ganzes, ohne die neue Bestimmung spezifisch zu kommentieren41.

Ein Dachverband befürwortet den neuen Artikel (Schweizer Bauernverband), 2 (Travailsuisse, SSV) sind dagegen und 1 Dachverband (Economiesuisse) enthält sich. kfmv Schweiz unterstützt den Entwurf, ist jedoch der Ansicht, dass die Bestimmung zurückhaltend angewandt werden sollte, sodass Ausnahmen möglich bleiben, wenn sie in der Spezialgesetzgebung vorgesehen oder durch die Umstände gerechtfertigt sind. Von den Dachverbänden, die sich zur Gesamtvorlage äussern und den Artikel nicht kommentieren, stimmt der SGV dem neuen Artikel eher zu, die SAB eher nicht.

Drei weitere Organisationen (SSR, FMH, SIWF) befürworten den neuen Artikel. Gastrosuisse befürwortet die Änderung des RVOG grundsätzlich, äussert sich jedoch nicht spezifisch zum neuen Artikel. Der ETH-Rat befürwortet den neuen Artikel, fordert aber insbesondere, dass nur die Kontaktaufnahme auf Initiative der Kommissionen verboten wird, da diese in der Lage sein müssen, auf Anfragen von Parlamentsmitgliedern zu reagieren. Scienceindustries enthält sich zum neuen Artikel. 13 weitere Organisationen42 und eine Privatperson43 sprechen sich gegen den neuen Artikel aus. Mehrere andere Teilnehmende äussern sich allgemein Gesetzesentwurf, ohne spezifisch auf den neuen Artikel einzugehen44.

Die Argumente der Gegnerinnen und Gegner können vor allem in vier Kategorien unterteilt werden. Erstens wird angeführt, dass das Verbot die Unabhängigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen beeinträchtigt und ihre Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung einschränkt, da insbesondere die Weitergabe von Fachinformationen an die Parlamentsmitglieder verhindert wird. Zweitens sind mehrere Vernehmlassungsteilnehmende der Ansicht, dass die Massnahme Fragen der Vereinbarkeit mit den verfassungsmässigen Freiheiten, insbesondere dem Petitionsrecht, sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit aufwirft. Drittens halten viele Stellungnahmen die Massnahme für

41 Vier ausserparlamentarische Kommissionen sprachen sich gegen den Gesetzesentwurf als Ganzes aus, kommentierten diesen Artikel jedoch nicht (KomABC, EKW, KSR und Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge); eine Kommission gab eine neutrale allgemeine Stellungnahme ab (CORE).

42 Demokratische Jurist*innen Schweiz, Verbund der schweizerischen Akademien, SMRI, Inclusion Handicap, Bildungkoalition.NGO, Swiss TPH, Procap Schweiz, NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, DOJ, Femmes protestantes, römisch-katholische Kirche, SOLV (Printing Converting), Verband der Schweizer Studierendenschaften

43 Hofmänner

44 3 befürworten den Artikelentwurf: H+, Educationsuisse, HEV Schweiz. Drei sind eher dafür: Unimedsuisse, Swissmem, Pro Senectute, 6 stehen dem Entwurf neutral gegenüber: Cluster Öffentliche Gesundheit, VVS, SSO, Chirosuisse, BZW, SBB, 7 sind eher dagegen: GDK, CP, saguf, The Scientific Committee of the National Council of Ukraine on Science and Technology Development, VKS, VZH, KAV, 16 sind dagegen: UNIGE, RK MZF, PH Schwyz, Fondation Leenaards, Deutscher Wissenschaftsrat, Swiss Biorisk Alliance, Wohnbaugenossenschaften Schweiz, SBV, AGFA, SGG, UNIBAS, actionuni, BFH, PK-Netz 2. Säule, VSLF, SNF. Darüber hinaus lehnten 6 Privatpersonen den Entwurf ab. Schröder, Petralli-Nietlispach, Vital Durand, Schmitt-Koopmann, Rebetez. Perret-Clermont