Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 38 Seiten

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mit der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung unter dieser Ziffer erfasst.

3.2 Tripartite Arbeitskommission des Bundes Ablehnung (19)54

Der SAV, der SGV, der Schweizer Bauernverband, Swissmem, GastroSuisse, der SBV, der Arbeitgeber Banken, die FER, CP, der SGB, Travail.Suisse, Unia, der kfmv Schweiz, die SPS, die Kantone VS, TI und AG, die EKF sowie die Femmes protestantes lehnen die geplante Zusammenlegung der EAK und der TPK Bund ab.

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (Travail.Suisse, SPS, SGB, Unia, kfmv Schweiz, AGV Banken, Swissmem und Centre Patronal) betonen, dass EAK und TPK Bund unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, Aufgaben und Kompetenzen hätten. Die EAK berate die Bundesbehörden zum Arbeitsgesetz und werde bei Verordnungsanpassungen angehört, während die TPK Bund hingegen beobachtet den Arbeitsmarkt und beantragt bei wiederholter missbräuchlicher Unterbietung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen Massnahmen, wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärungen von Gesamtarbeitsvertragen oder Erlasse eines Normalarbeitsvertrages mit verbindlichen Mindestlöhnen. Auch institutionell unterschieden sich die beiden Gremien deutlich, so existieren in allen Kantonen tripartite Kommissionen, während es nur eine nationale Arbeitskommission gibt. Eine Zusammenlegung würde die heutige klare Arbeitsteilung verwässern, spezialisierte Expertise gefährden und den Lohnschutz schwächen.

Mehrere Akteure weisen darauf hin, dass die heutige Zusammensetzung der beiden Kommissionen unterschiedliche Perspektiven abbilde, die in einer fusionierten Kommission verloren gingen. Die EAK umfasse neben Sozialpartnern und Kantonen auch Vertretungen der Wissenschaft und der Frauenorganisationen, welche in der neuen Kommission nicht mehr vertreten wären. Dieser Ausschluss wird insbesondere von der EKF und der Femmes protestantes kritisiert. Swissmem weist zudem darauf hin, dass die Zahl der Arbeitgebervertretungen von bisher 13 auf fünf reduziert würde, wodurch acht bisher vertretene Arbeitgeberverbände ausgeschlossen wären und wichtige branchenspezifische Perspektiven verloren gingen. AG befürchtet zudem eine Schwächung der kantonalen Vollzugsbefugnis und der regionalen Einbindung.

Mehrere Teilnehmende halten finanzielle oder zeitliche Einsparungen für nicht nachweisbar. So bezweifeln der SGV, GastroSuisse, der Schweizer Bauernverband, die FER, der SBV sowie VS und TI, dass mit der Fusion tatsächliche Effizienz- oder Kostengewinne erzielt werden könnten.

Mehrere Akteure schlagen alternative Sparmassnahmen vor. SGV, GastroSuisse, die FER und der SBV regen an, Sitzungsgelder zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. GastroSuisse und der AGV Banken schlagen zusätzlich vor, die Sitzungsfrequenz zu

54 6 Dachverbände, 9 weitere Organisationen, 3 Kantone, 1 politische Partei