Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 38 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
3.6 Prüfungskommission der universitären Medizinalberufe
3.6.1 Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (MedBG)58 Zustimmung
Insgesamt befürworten vier Kantone (BL, FR, ZG und ZH) sowie die GDK Art. 13a. Ebenfalls drei gesamtschweizerische Dachverbände (H+, unimedsuisse und FMH) und das SIWF stimmen dem Art. 13a zu. Vier Kantone (AI, JU, OW, SZ) und eine politische Partei (FDP) befürworten zudem die Vorlage insgesamt, haben sich aber nicht spezifisch zu Artikel 13a geäussert.
Die Zusammenführung der Prüfungskommissionen wird von vorgenannten Stellen begrüsst, da eine einheitliche administrative und organisatorische Leitung Synergien schaffen und die Effizienz steigern kann. Durch die vorgesehenen Subkommissionen bleibt zudem die Qualität der eidgenössischen Prüfungen gewährleistet.
Zustimmung mit Vorbehalt
NW und eine in der Bundesversammlung vertretene politische Partei (SVP), drei gesamtschweizerische Dachverbände (GSASA, pharmaSuisse, SSO) und zwei Organisationen (MEBEKO, BZW) stimmen Artikel 13a grundsätzlich zu. Sie äussern jedoch Vorbehalte, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgeführt werden:
- Die fachliche Verantwortung für die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der eidgenössischen Prüfungen ist weiterhin bei den jeweiligen Subkommissionen zu belassen.
- Die Zusammenführung der Strukturen darf nicht dazu führen, dass die Prüfungen in einer Weise vereinheitlicht werden, die den berufsspezifischen Kompetenzen nicht mehr angemessen Rechnung trägt. Somit sind auch kleinere Fachrichtungen angemessen zu vertreten; ihr spezifisches Expertenwissen ist in den Entscheidungsprozess systematisch einzubeziehen.
- In der überwiegenden Mehrheit der Stellungnahmen wird davon ausgegangen, dass die Qualität der eidgenössischen Prüfungen nur gewährleistet werden kann, wenn auf eine Reduktion der Mitglieder verzichtet wird. Einzig die SVP spricht sich grundsätzlich für eine Zusammenlegung der fünf Prüfungskommissionen der Medizinalberufe aus; um einen wirksamen Effekt zu erzielen, fordert sie jedoch eine Begrenzung der Mitgliederzahl pro Subkommission auf maximal drei Personen.
Ablehnung
NE spricht sich gegen Artikel 13a aus. Zwei gesamtschweizerische Dachverbände (FMH, ChiroSuisse) lehnen Artikel 13a ab. Drei weitere Organisationen weisen Artikel 13a zurück (Eidgenössische Prüfungskommission Veterinärmedizin, eidgenössische Prüfungskommission Pharmazie, eidgenössische Prüfungskommission Chiropraktik,
58 SR 811.11