Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/7: Änderung Obligationenrecht (Stimmrechtsberater) · 28 Seiten
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Code richtet sich somit an institutionelle Investoren im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte bei Aktiengesellschaften. Der Swiss Investors Code scheint daher nicht der Ort zu sein, um Stimmrechtsberater zu Offenlegungspflichten anzuhalten.
− Die SIX Swiss Exchange (SSX) nahm bereits einen Anlauf, ihre Richtlinie zur Corporate Governance27 zu ergänzen. Ziel war es, eine Pflicht zur Offenlegung von Beratungsverhältnissen zwischen Emittentinnen (an der Börse kotierte Aktiengesellschaften) und Stimmrechtsberatern einzuführen. Diese Pflicht hätte die Emittentinnen betroffen. Die SSX konnte sich nach der Vernehmlassung gegenüber ihren eigenen Stakeholdern nicht durchsetzen.28 Diese vertraten unter anderem die Auffassung, Adressatinnen und Adressaten einer Transparenzvorschrift sollten die Stimmrechtsberater und nicht die Emittentinnen sein.
− Der Vollständigkeit halber bzw. zum Vergleich ist auf internationale Richtlinien hinzuweisen, so etwa auf die «Best Practice Principles for Provides of Shareholder Voting Research & Analysis 2019» (Best Practice Principles)29. Diese Richtlinien bestehen in der Hauptsache aus drei Prinzipien sowie einem Leitfaden30, welcher die Prinzipien konkretisiert. Das erste Prinzip bezieht sich auf die Qualität der Dienstleistung von Stimmrechtsberatern (etwa Offenlegung ihrer Research-Methoden sowie der eigenen Abstimmungsleitlinien). Das zweite Prinzip behandelt den Umgang mit Interessenkonflikten (wie werden sie vermieden und wie damit umgegangen). Das dritte Prinzip behandelt die Kommunikationspolitik.31 Jeder Stimmrechtsberater, der die Best Practice Principles unterzeichnet hat, muss eine jährliche Erklärung zur Einhaltung der Prinzipien auf seiner eigenen Webseite und der Webseite der Best Practice Principles Group veröffentlichen. Diese sind jährlich zu aktualisieren und müssen mindestens drei Jahre lang kostenlos zugänglich bleiben.32 Den Best Practice Principles haben sich die grossen, international tätigen Stimmrechtsberater verpflichtet, wie etwa Glass Lewis und ISS.33
Beim Vergleich der Selbstregulierung im Bereich der Stimmrechtsberater (insbesondere der Vergleich des Swiss Investors Code mit den Best Practice Principles) wird
27 Die aktuelle Richtlinie findet sich unter https://www.ser-ag.com/dam/downloads/regulation/listing/directives/dcg-de.pdf (Stand 28.1.2026).
28 Vgl. etwa Bericht in der Börsen-Zeitung vom 18.10.2017: Schweizer Börse macht Rolle rückwärts.
29 Vgl. auf https://bppgrp.info (Stand 28.1.2026).
30 Den Leitfaden findet sich im Anhang 1 der Best Practice Principles: 16 ff.
31 Vgl. Best Practice Principles: 10 f.; ausführlich zu den Best Practice Principles GUSTINETTI HENZ (Fn. 8), Rz. 667 ff.; HAUBER STEFFEN (2020): Der Stimmrechtsberater in der Unternehmensverfassung der deutschen Aktiengesellschaft, Zugleich ein Beitrag zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie II, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft (zugl. Diss. Heidelberg 2019): 114 ff.
32 Vgl. Best Practice Principles: 9 f.
33 Vgl. auf https://bppgrp.info/signatory-statements (Stand: 28.1.2026).