Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/7: Änderung Obligationenrecht (Stimmrechtsberater) · 28 Seiten

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1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 21. Januar 202053 zur Legislaturplanung 2019–2023, noch in der Botschaft vom 24. Januar 202454 zur Legislaturplanung 2023– 2027 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 202055 über die Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 2024 über die Legislaturplanung 2023–202756 angekündigt.

Der Erlass über eine Offenlegungspflicht betreffend Einsatz von Stimmrechtsberatern ist dennoch angezeigt, damit dem verfassungsmässigen Auftrag, dass alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in Form von Bundesgesetzen zu erlassen sind, nachgekommen wird. Da in der Schweiz bislang jegliche Regulierung über Stimmrechtsberater fehlt und ein Bedarf nach einer Regulierung vorliegt – was die Motion und die Annahme der Räte zeigt –, macht eine gesetzliche Regulierung überfällig.

1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Die Vorlage dient der Umsetzung der Motion 19.4122 Minder «Stimmrechtsberater und börsenkotierte Aktiengesellschaften, Interessenkonflikte offenlegen und vermeiden».

2 Ein Blick über die Grenzen

2.1 Richtlinie der EU

Die EU verabschiedete 2017 die Aktionärsrechterichtlinie II57, als Änderung der bestehenden Aktionärsrechterichtlinie58. Die Aktionärsrechterichtlinie II zielt auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre. Unter anderem rücken institutionelle Anlegerinnen und Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater ins Licht;

53 BBl 2020 1777

54 Diese Botschaft wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht, vgl. BBl 2024 525. Die Botschaft kann abgerufen werden unter https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/fuehrungsunterstuetzung/legislaturplanung.html (Stand: 28.1.2026).

55 BBl 2020 8385

56 BBl 2024 526

57 Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre, ABl. L 132 vom 20.5.2017, S. 1.

58 Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.7.2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften, ABl. L 184 vom 14.7.2007, S. 17.