Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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sundheitsschutzes auch die anderen Produkte erfassen.

Verband der Kantonschemi- übrige “Nicht als Hinweis auf besondere Nährwerteigenschaften gelten Streichen der Angabe

ker der Schweiz (VKCS) Angaben, die vorgeschrieben sind, wie “gezuckert” bei Fruchtsäf- “… wie “gezuckert” bei Fruchtsäften”.

ten“. Wünschenswert wäre die Angabe eines gültigen Beispiels (wie Der Absatz selber ist nicht in Revision, doch durch Änderung der Halbfettkäse).

Verordnung über alkoholfreie Getränke respektive das Streichen

der Möglichkeit der Zuckerung von Fruchtsäften muss die Angabe

in Art. 23 Abs. 2 (letzter Satz) “…wie “gezuckert” bei Fruchtsäften”

gestrichen werden.

Verband der Kantonschemi- übrige 25.6: Absatz streichen.

ker der Schweiz (VKCS)

Der Absatz ist aufgrund des neu eingeführten Art. 23 Abs. 3 nicht

mehr nötig (siehe Angaben dort).

Verband der Kantonschemi- übrige Anh. 8:

ker der Schweiz (VKCS) Die Verordnung über Speziallebensmittel und evtl. auch die Ver-

Gesundheitsbezogene Angaben ordnung über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützli-Es entstehen Widersprüchlichkeiten u.a. mit der Verordnung über cher Stoffe zu Lebensmitteln sollten hinsichtlich diverser in An-Speziallebensmittel. hang 8 LKV aufgeführten Stoffe aktualisiert werden (siehe auch Beispiele: Lactase und Chitosan Anmerkungen unter den An-hängen 12 bis 14 der Verordnung Lactase wird neu in Anhang 8 LKV aufgeführt. Lactase ist bisher über die Spezial-lebensmittel).

ein Stoff (Enzym), der aufgrund von Art. 20 Abs. 10 der Verordnung

über Speziallebensmittel bei Ergänzungsnahrung vom BAG bewil-

ligt werden musste. Nun steht explizit, dass Lactase nur für Nah-

rungsergänzungsmittel unter bestimmten Bedingungen verwendet

werden darf. Lactase wird in den Anhängen 12 bis 14 der Verord-

nung über Speziallebensmittel nirgends erwähnt.

Für Chitosan wird in Anhang 8 LKV ebenfalls die gesundheitsbezo-

gene Angabe geregelt. Der Health Claim darf nur für Lebensmittel

ausser Nahrungsergänzungsmittel unter bestimmten Bedingungen

verwendet werden. Was bedeutet dies nun? Darf der Stoff bei allen

Lebensmitteln ausser Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt

werden? Der Stoff ist weder im Anhang 12 der Verordnung über

Speziallebensmittel noch im Anhang 1 der Verordnung über den

Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Le-

bensmitteln aufgeführt.

Wenn für Stoffe in Anhang 8 LKV gesundheitsbezogene Angaben

geregelt werden, so müssten unseres Erachtens Produkte mit

diesen Substanzen auch sonst irgendwo in der Lebensmittelge-

setzgebung eingeordnet werden können. Hinsichtlich verschiede-

ner in Anhang 8 LKV erwähnter Stoffe sollte deshalb in der Verord-

nung über Speziallebensmittel und unter Umständen auch in der

Verordnung über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nütz-

licher Stoffe zu Lebensmitteln eine Aktualisierung stattfinden.