Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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Consommateurs FRC Les consommateurs préfèrent éviter ce conservateur. Jusque-là, il était anché pr--ballé »

seulement autorisé dans le pain tranché préemballé et non dans le pain de

seigle en général. Le pain de seigle du Valais AOC prouve qu‟il est tout à fait

possible de produire du pain de seigle sans conservateur.

Cette mention est donc à supprimer.

Fédération Romande des Anh 3 Vins et boissons à base de vin et équivalents sans alcool

Consommateurs FRC Acide benzoïque – benzoates :

Le vin sans alcool risque d‟être surtout consommé par les femmes enceintes qui

veulent éviter la version alcoolisée pour protéger le foetus.

La présence d‟acide benzoïque doit donc être limité plus strictement dans ces

boissons.

Coop Genossenschaft Anh 3 05.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen… Für E 481 - E 482 Natrium- und Die erwähnten Höchstwerte bzw. deren Anwendung soll Calciumstearoyl-2-lactylat in "Knabbereien auf Getreidebasis" werden zwei korrigiert oder andernfalls präzisiert werden.

Höchstwerte genannt: Anhang 7 Ziff. 30 ersatzlos streichen

5000 mg/kg für "Knabbereien auf Getreide- oder Kartoffelbasis" und 2000 mg/kg A. Ziff. 8

für "Knabbereien auf Getreidebasis". Begriff "nicht verarbeitetes Fleisch ohne Fleischzuberei-10.2 Eier und Eiprodukte, verarbeitet tungen" durch "rohes Fleisch" (-> VLtH) ersetzen

Der Zusatzstoff E 1505 Triethylcitrat ist zweimal aufgeführt: Einmal mit ("Nur Begriff "verarbeitetes Fleisch" durch "Fleischerzeugnis-Eiklarpulver") und einmal ohne Anwendungseinschränkung. se" ersetzen

Die gewählte Unterteilung der Kategorie Fleisch ist nicht kongruent mit den Im Titel von Ziffer 8.2.4 "Fleischprodukte" durch

Begriffsdefinitionen gemäss VLtH. So bleibt unklar, ob bzw. mit den nachfolgen- "Fleisch¬erzeugnisse" ersetzen

den Begriffen dasselbe gemeint ist bzw. allfällige Unterschiede bestehen (falls B.

ja, welche?): 04.2.5.2

- frisches bzw. rohes Fleisch vs. nicht verarbeitetes Fleisch, ausgenommen E200-213

Fleischzubereitungen Nur zuckerarme und ähnliche kalorienarme oder zucker-

- Fleischerzeugnisse vs. verarbeitetes Fleisch freie sowie zucker- oder energiereduzierte Produkte Nach der neuen Regelung in B. 04.2.5.2 ist der Zusatz von E202 in Maronen- 04.2.5.2

krem nicht mehr erlaubt E200-213

Diese Regelung widerspricht der aktuellen Regelung in Anhang 7 Ziffer 21.01 Nur zuckerarme und ähnliche kalorienarme oder zuckerfür Maronencrème, nach der E202 für Produkte mit einer löslichen Trockenmas- freie sowie zucker- oder energiereduzierte Aufstriche und se von weniger als 65% mit einem Höchstwert 1g/kg zugelassen ist. Maronenkrem

Ebenfalls ist nach der neuen Regelung in B. 04.2.5.1 und 04.2.5.2 eine Konser- B.

vierung von Konfitüren mit Sorbinsäure und Sorbaten (E200 – 213) nicht mehr 04.2.5.1

möglich. Bisher konnte Konfitüre mit diesen Zusatzstoffen konserviert werden, E 900 Dimethylpolysiloxan 10mg/kg /l

wenn der Trockenmasseanteil unter 65 % fiel. Das war speziell für zuckerredu- B.

zierte Konfitüren notwendig. Nach der neuen Regelung dürfen nur zuckerarme 8.1.2 und 8.2.1

oder energiearme Konfitüren konserviert werden. Zuckerarm bedeutet max. 5% Titel von Ziffer 08.2.1 "nicht wärmebehandelte Fleischer-Zucker (Anhang 7 LKV). Handelsübliche „light“ Konfitüren haben immer noch zeugnisse" mit "(inkl. rohe Bräte und rohe Würste)"

einen Zuckeranteil von ca. 30%. %. Dasselbe gilt für „energiearme“ Konfitüren. ergänzen

Konfitüren mit einem derart niedrigen Zuckergehalt (Mono-, Disaccharide) gibt Zusatzstoffliste von Ziffer 8.2.1 für E150a-d ergänzen: es unseres Wissens auf dem Schweizer Markt nicht, insofern sollte die Ein- "Würste und Rohpökelwaren"

schränkung erweitert werden. Zusatzstoffliste von Ziffer 8.2.1 für E249-E252 ergänzen: Die Verwendung von E900 ist in 04.2.5.1 für Konfitüre Extra nicht mehr zugelas- "Für auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnissen, der Grund für diese Abweichung zum früheren Anhang 7 Ziffer 21.01 ist se (siehe Ziffer 8.2.4) gelten besondere Bestimmungen." nicht ersichtlich, insbesondere ist nicht verständlich, warum nach der neuen

Regelung E900 für Konfitüren nicht aber für Konfitüre Extra zulässig ist, hier wird