Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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als unglücklich, weil er bei gereiftem, d.h. gut gelagertem oder auch Art. 3, Abs. 3: Hinweis auf Fleisch, das zerkleinert wurde: streichen bei gefrorenem und länger gelagertem Fleisch rasch zu Missver- .

ständnissen bei den Konsumentinnen und Konsumenten führen

kann.

Zum besseren Verständnis sollte in Abs. 2 ein Hinweis angebracht

werden, dass alleine durch das Zerkleinern keine Zuordnungen zu

den Fleischzubereitungen erfolgt. Dies hätte ansonsten grosse

Änderungen in den Abläufen in der Praxis zur Folge und der letzte

Satz von Abs. 3 würde sich ebenfalls erübrigen.

Schweizer Fleisch- 3.2 Im Unterschied zur bisherigen Definition wird neu die Kategorie Art. 3, Abs. 2: anstelle des Begriffes "frisches Fleisch" besser "rohes Fachverband SFF Fleisch mit den Unterkategorien frisches Fleisch, Fleischzubereitun- Fleisch" verwenden und ergänzen mit ".... und einschliesslich

gen und Fleischerzeugnissen gebildet, was zum besseren Verständ- Fleisch, das zerkleinert (Zerlegen, Schnetzeln) wurde."

nis beitragen kann. Den Begriff "frisches Fleisch" erachten wir aber

als unglücklich, weil er bei gereiftem, d.h. gut gelagerten oder auch Art. 3, Abs. 3: Hinweis auf Fleisch, das zerkleinert wurde: streichen bei gefrorenem und länger gelagertem Fleisch rasch zu Missver-

ständnissen bei den Konsumentinnen und Konsumenten führen

dürfte.

Zum besseren Verständnis sollte in Abs. 2 ein Hinweis angebracht

werden, dass alleine durch das Zerkleinern keine Zuordnungen zu

den Fleischzubereitungen erfolgt. Dies hätte ansonsten grosse

Änderungen in den Abläufen in der Praxis zur Folge und der letzte

Satz von Abs. 3 würde sich ebenfalls erübrigen.

Staatskanzlei des Kantons 3.2 Definition von Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnis- Die Definition von Hackleisch aufführen.

Solothurn sen

Es fehlt neu die Definition von Hackfleisch (Art. 3 Abs. 2 bis geltende

VLtH bzw. Anhang I Ziffer 1.13 EG-Verordnung Nr. 853/2004).

Landeskanzlei des Kan- 3.3 Betrifft nur die französische Fassung (Begriff "Muskelfaserstruktur"): Absatz ist unter Berücksichtigung/Einbezug von Art. 9 Abs. 9 anzutons Basel-Landschaft Il est indiqué “à cœur la structure fibreuse et ainsi…”: il manque “des passen. Siehe Ausführungen unter Art. 9 Abs. 9.

muscles”.

Chancellerie d’Etat du 3.3 Le texte européen ".. la structure fibreuse des muscles .." doit être

Canton de Vaud repris textuellement.

Staatskanzlei des Kantons 3.3 Betrifft nur die französische Fassung (Begriff "Muskelfaserstruktur"): Ajouter, comme dans le texte européen ".. la structure fibreuse des Luzern Il est indiqué “à cœur la structure fibreuse et ainsi…”: il manque “des muscles ..".

muscles”.

Verband der Kantonsche- 3.3 Betrifft nur die französische Fassung (Begriff "Muskelfaserstruktur"): Ajouter, comme dans le texte européen ".. la structure fibreuse des miker der Schweiz (VKCS) Il est indiqué “à cœur la structure fibreuse et ainsi…”: il manque “des muscles ..".