Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 54Fedlex · Rapporto sui risultati
Aus diesen Gründen empfehlen wir, auf die Einführung von Art. 18a
LGV im Moment zu verzichten. Die Schaffung einer gesetzlichen
Grundlage durch das zuständige eidgenössische Parlament für den
Einsatz von Mikro-organismen in Lebensmitteln ohne Einzelbewilli-
gung durch das BAG muss abgewartet werden.
Wird der vorgesehene Art. 18a nach dem neuen LMG wieder Ist die gesetzliche Grundlage für Art. 18a geschaffen, so haben wir aktuell, so haben wir folgenden Ergänzungsvorschlag zu Abs. 3 dazu folgende Anmerkung: Bst. C:
Die Anforderungen, wie der Nachweis für die MFC erbracht werden Das EDI veröffentlicht eine Liste mit den bekannten, in Lebensmitmuss, dass die in Abs. 2 erwähnten Bedingungen erfüllt sind, sind teln verwendeten MFC (analog der dänischen Behörde).
detailliert anzugeben, oder das EDI sollte eine Lise veröffentlichen
mit den in der CH erlaubten/bekannten MFC.
Staatskanzlei des Kantons 18a.1 Die Anforderungen wie der Nachweis für die MFC erbracht werden
Zug muss, dass die in Abs. 2 erwähnten Bedingungen erfüllt sind, sind
detailliert anzugeben oder das EDI sollte eine Lise veröffentlichen
mit den in der CH erlaubten/bekannten MFC.
Abs. 3 Bst. c. Das EDI veröffentlicht eine Liste mit den bekannten, in
Lebensmitteln verwendeten MFC (analog der dänischen Behörde)
Coop Genossenschaft 18a.1 Coop begrüsst die Änderung bezüglich dem Zusatz von Mikroorga-
nismen, wie Beispielsweise Kombucca.
Swiss Granum 18a.1 Wir führen hier ergänzend die Position unseres Branchenpartners
Swissmill auf.
Dieser neue Artikel umschreibt Mikroorganismen als neue Kategorie
von Zutaten und nähert damit die Definition von Lebensmitteln derje-
nigen der EU an. Der Zusatz von Mikroorganismen zu Lebensmitteln
war bisher in der Schweiz nicht klar geregelt.
Demnach werden z.B. Zusätze von Hefe in Mehlmischungen den
Anforderungen von Art. 18a genügen müssen. Dies ist im Hinblick
auf die Rechtssicherheit für die Müllerei zu begrüssen.
Chancellerie d'Etat du 18a.1 L’introduction d'une disposition spécifique pour les microorganismes Supprimer l’art. 18a et attendre que la nouvelle LDAl soit Canton de Fribourg peut se justifier. Toutefois, il ne nous paraît pas opportun que la approuvée puis adapter la règlementation y compris celle sur les
Suisse fasse cavalier seul. microorganismes.
Verband Schweiz. Mineral- 18a.1 Der Gesetzgeber muss auf einer europäischen Liste aufbauen. Abs. 1: Beispielhafte Aufzählung in Klammer: Entweder abschliesquellen und Soft Drink- Einzelstaatliche Lösungen, wie in den Erläuterungen erwähnt, sind send oder sein lassen.
Produzenten (SMS) abzulehnen und in der Praxis untauglich.
Wieso wird hier Hefe als bewilligtes Lebensmittel als Beispiel aufge-
führt?
Einführung von Regelungen ähnlich Novel-Food-Verordnung wäre
zu begrüssen.
Grundsätzlich kritisieren wir den zu grossen Interpretationsspielraum
im vorgeschlagenen Artikel: Wer bestimmt, dass die Anforderungen