Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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Verband der Kantonsche- 67.1 Obstbrand Titel ergänzen:
miker der Schweiz (VKCS) Neu soll Obstbrand auch aus Gemüse gewonnen werden können. In "Obst- oder Gemüsebrand"
diesem Fall handelt es sich nicht um einen Obst-, sondern um einen
Gemüsebrand. Gemüse fallen nicht unter Obst (Art. 2 und 5 Verordnung Den Artikel so anpassen, dass nach Möglichkeit alles Obst über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte). Der Titel gemäss Art. 2 der Verordnung über Gemüse, Konfitüre und sollte in diesem Sinne angepasst werden. kon¬fitüreähnliche Produkte als Rohstoff für die Herstellung von Obstbrand sollte nicht nur aus fleischigen Früchten hergestellt werden Obstbrand verwendet werden kann. Mindestens Obst wie Edelkönnen, sondern beispielsweise auch aus Edelkastanien (ist rechtlich kastanie sollte eingeschlossen werden.
eben-falls ein Obst). Es gibt bereits Spirituosen auf dem Markt, die aus
Edelkastanien gewonnen werden. Da es sich bei Edelkastanien aber
nicht um fleischige Früchte handelt, dürfen solche Spirituosen bisher
nicht als Brand bezeichnet werden.
Chancellerie d’Etat du 67.1 Eau-de-vie de fruit Changer le titre :
Canton du Valais L'eau-de-vie de fruit peut aussi être fabriquée avec des légumes. Les « Eau-de-vie de fruit ou de légume »
légumes ne sont pas des fruits (art. 2 et 5 de l’ordonnance sur les fruits,
les légumes, les confitures et produits similaires). Le titre devrait être
adapté en ce sens.
Staatskanzlei des Kantons 67.1 Obstbrand Titel ergänzen:
Aargau Neu soll Obstbrand auch aus Gemüse gewonnen werden können. In "Obst- oder Gemüsebrand"
diesem Fall handelt es sich nicht um einen Obst-, sondern um einen
Gemüsebrand. Gemüse fallen nicht unter Obst (Art. 2 und 5 Verordnung Den Artikel so anpassen, dass nach Möglichkeit alles Obst über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte). Der Titel gemäss Art. 2 der Verordnung über Gemüse, Konfitüre und sollte in diesem Sinne angepasst werden. kon¬fitüreähnliche Produkte als Rohstoff für die Herstellung von Obstbrand sollte nicht nur aus fleischigen Früchten hergestellt werden Obstbrand verwendet werden kann. Mindestens Obst wie Edelkönnen, sondern beispielsweise auch aus Edelkastanien (ist rechtlich kastanie sollte eingeschlossen werden.
eben-falls ein Obst). Es gibt bereits Spirituosen auf dem Markt, die aus
Edelkastanien gewonnen werden. Da es sich bei Edelkastanien aber
nicht um fleischige Früchte handelt, dürfen solche Spirituosen bisher
nicht als Brand bezeichnet werden.
GSLI Gesellschaft Schwei- 67.1 Obstbrand Titel ergänzen:
zer Lebensmittelinspekto- Neu soll Obstbrand auch aus Gemüse gewonnen werden können. In "Obst- oder Gemüsebrand"
rinnen und Lebensmittelin- diesem Fall handelt es sich nicht um einen Obst-, sondern um einen
spektoren Gemüsebrand. Gemüse fallen nicht unter Obst (Art. 2 und 5 Verordnung Den Artikel so anpassen, dass nach Möglichkeit alles Obst
über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte). Der Titel gemäss Art. 2 der Verordnung über Gemüse, Konfitüre und sollte in diesem Sinne angepasst werden. kon¬fitüreähnliche Produkte als Rohstoff für die Herstellung von Obstbrand sollte nicht nur aus fleischigen Früchten hergestellt werden Obstbrand verwendet werden kann. Mindestens Obst wie Edelkönnen, sondern beispielsweise auch aus Edelkastanien (ist rechtlich kastanie sollte eingeschlossen werden.
eben-falls ein Obst). Es gibt bereits Spirituosen auf dem Markt, die aus
Edelkastanien gewonnen werden. Da es sich bei Edelkastanien aber
nicht um fleischige Früchte handelt, dürfen solche Spirituosen bisher
nicht als Brand bezeichnet werden.