Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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schen Nitrosaminen aus Abbauprodukten von Tolylfluanid und von gefährlichem Azauracil aus Chloridazon Desphenyl sind Beweis dafür, dass eine Vorsorge Sinn macht. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, solchen unerwünschten Effekte vorzubeugen.
Landeskanzlei des Generelle Allgemein sind die geplanten Anpassungen zu begrüssen.
Kantons Basel- Bemerkun-
Landschaft gen Hinsichtlich Trinkwasser erscheinen insbesondere sinnvoll:
- Die Anpassung der Summenparameter und damit verbunden die Aufhebung einiger Anforderungswerte für organische Einzelstoffe.
- Die Unterscheidung zwischen Leitungs- und Flaschenwasser (erstes als Lebensmittel mit klarer räumlich begrenzter Verteilung, zweites als Exportprodukt, welches EU-konform sein muss).
- Die Anpassung der Höchstwerte für Mineralwasser an europäische Höchstwerte (ausgenommen Fluorid).
- Die ergänzenden Vorgaben an organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität, aber bekannter chemischer Struktur (TTC-Konzept) werden grundsätzlich begrüsst.
Zum TTC-Konzept sind allerdings folgende Anmerkungen zu machen:
a) Der Toleranzwert für Substanzen ohne genotoxisches Potenzial ist mit 10 Mikrogramm pro Liter sehr hoch angesetzt. Aus humantoxikologischer Sicht ist das absolut gerechtfertigt. Die Grundwassersysteme sind jedoch extrem träge. Teilweise braucht es Jahre, bis eine Substanz wieder ausgewaschen ist. Im Sinne des präventiven Gesundheitsschutzes sollte der Toleranzwert auf 100 ng/L gesenkt werden.
b) Gemäss den Erläuterungen gilt das TTC-Konzept nicht für Pestizide und ihre Metabolite. Wird in der Praxis eine neue, bislang unbekannte Verbindung nachgewiesen, ist es nicht a priori eindeutig, ob es sich um ein Abbauprodukt eines Pestizids handelt oder nicht. Somit ist auch die Beurteilungsgrundlage nicht klar. Die Einführung des TTC-Konzeptes ist daher mit nachvollziehbaren Vorgaben an die Höchstkonzentrationen von Pestiziden und ihren Abbauprodukten zu ergänzen. Dies ist auch angezeigt, weil der Begriff "relevanter Metabolit" nicht definiert ist und im Vollzug zu Unsicherheiten führt. Grundsätzlich wollte der Gesetzgeber übermässige Kontaminationen des Trinkwassers mit anthropogenen Stoffen vermeiden (siehe Botschaft zum Lebensmittelgesetz), und zwar unabhängig von ihrer Toxizität. Dies steht im Gegensatz zu den Zulassungsbedingungen von neuen Pestiziden, die von deutlich höheren tolerierbaren Konzentrationen ausgehen. Der Begriff "relevant" kann daher nicht aus den Zulassungsbedingungen von Pflanzenschutzmitteln abgeleitet werden. Der bestehende Toleranzwert von 0.0001 mg/kg für Pestizide ist nicht toxikologisch begründet, sondern er soll dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen. Es ist daher nicht konsequent, wenn für künstliche Abbau- und