Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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Es ist vertretbar, wenn in den Erläuterungen für detaillierte Ausfüh-
rungen zu den Anpassungen im Bereich Trinkwasser ein Link auf
das Internetangebot einer anderen Organisation (EAWAG) aufge-
führt wird. Allerdings sollte in diesem Fall sichergestellt werden,
dass dieser Partner seine Page nicht verändert und die Seite min-
destens während der Zeit der Anhörung aktuell hält (Ausgabe am
19.1.2013: 404 – Resource not found
URL:
http://www.eawag.ch/forschung/cc/ccdw/news/FIV_Aqua_Gas_3_2
012.pdf
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Konferenz Vorsteher Generelle Mit dem vorliegenden Schreiben möchte sich die KVU (Konferenz Antrag: Es wird beantragt, einen Toleranzwert für langlebige, künstliche Stoffe von Umweltämter Bemerkun- der Vorsteher der 0,1 gen Umweltschutzämter) zur laufenden Revision der Fremd- und In- Mikrogramm pro Liter in Trinkwasser aufzunehmen, sofern keine spezifischen Vorhaltsstoffverordnung gaben an äussern. Da Wasser bekanntlich keine Grenzen kennt und zudem Einzelstoffe bestehen. rund 80 % des Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen. Trinkwassers in der Schweiz aus Grundwasser gewonnen wird, ist
es der KVU ein grosses
Anliegen, dass die gesetzlichen Vorgaben an das Trinkwasser mit
denjenigen an das
Grundwasser kompatibel sind.
Im Rahmen der Vernehmlassung werden Höchstkonzentrationen
für organische chemische
Verbindungen mit unbekannter Toxizität, aber bekannter chemi-
scher Struktur (TTCKonzept)
vorgeschlagen. Diese Ergänzung in der Fremd- und Inhaltsstoffver-
ordnung wird
grundsätzlich begrüsst.
Allerdings ist der Toleranzwert für Substanzen ohne genotoxisches
Potential mit 10
Mikrogramm pro Liter sehr hoch angesetzt. Aus humantoxikologi-
scher Sicht mag dieser
Wert gerechtfertigt sein, doch er berücksichtigt das Vorsorgeprinzip
nicht, wie es
Gewässerschutz - und Lebensmittelrecht verlangen. Die KVU
schlägt vor, den
Toleranzwert (= Wert, bei dem vorsorgliche Massnahmen nötig
sind, das Trinkwasser aber
weiterhin bedenkenlos konsumiert werden kann) um den Faktor 10
zu reduzieren.
Die Gewässerschutzverordnung verlangt, dass in den unterirdi-
schen Gewässern keine
künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sein dürfen. Zudem soll