Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/37: Neue Berufsbildungsverordnung · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Art. 14 Lehrbetriebsverbund

(20 Stellungnahmen)

Die Neufassung nimmt die Anregung auf, die Verantwortung für die Lernenden nicht aufzusplitten, sondern dem Leitbetrieb oder der Leitorganisation zu übertragen.

Art. 15 Vermittlung der Bildung in beruflicher Praxis durch Berufsfachschulen und

andere Institutionen (wird zu Art. 16)

(32 Stellungnahmen)

Teilweise wird durch bereits im Gesetz geregelte Möglichkeit zu vollschulischen Ausbildungen das duale System als gefährdet gesehen. Um so wichtiger sei es, den Bezug zur Arbeitswelt zu statuieren. Auch dürfte die Dauer des schulisch organisierten Bildungsganges nicht von einer betrieblich angebotenen Ausbildung abweichen.

Art. 16 Praktika (wird zu Art. 15)

(76 Stellungnahmen)

Bei den Praktika scheiden sich die Geister: Wo Praktika verbreitet sind, wie im Gesundheitswesen, wird die vorgeschlagene Regelung befürwortet. Wo sie kaum bekannt sind, wie vor allem in gewerblich-industriell orientierten Regionen und Branchen, herrschen Befürchtungen über eine Aushöhlung des betrieblichen Systems.

Die Anforderungen an die Praktikumsplätze sollen namentlich nach Ansicht der Wirtschaft in den Bildungsverordnungen geregelt werden. Dem stehen keine rechtlichen Grundlagen entgegen, es ist aber auch nicht zwingend. Welche Organisationsform und welche Anforderungen am besten zu formulieren seien, blieb in der Vernehmlassung unentschieden und wird auch hier im Sinne weiterer Entwicklungsmöglichkeiten nicht festgelegt.

Was den Nachweis der erforderlichen Anzahl an Praktikumsstellen betrifft, so wurde dieser im Vernehmlassungsentwurf nach verbreiteter Ansicht zu restriktiv formuliert. Insbesondere könne der Nachweis bei Schulbeginn nicht schon erbracht werden, wenn das Praktikum an eine mehrjährige schulische Ausbildung anschliesse. Die Neufassung sieht eine flexiblere Lösung vor.

Art. 17 Berufsfachschule

(61 Stellungnahmen)

Die Vernehmlassenden begrüssen eine Bestimmung, wonach die Berufsfachschule explizit den Lernerfolg der Lernenden überwacht. Es könne dabei aber nicht nur um schulische Leistung gehen, sondern es müssten auch disziplinarische Probleme berücksichtigt werden.

Andererseits dürfe es nicht so sein, dass die schulische Ansprechperson auch Massnahmen in Bezug auf die berufliche Praxis einleite. Ferner dürfe nichts ohne Rücksprache mit den Betroffenen entschieden werden. Die Neufassung trägt dem Rechnung.

Art. 18 Obligatorischer schulischer Unterricht

(76 Stellungnahmen)

Die gewählte Formulierung mit einer Obergrenze wird allgemein als richtig empfunden. Während die traditionelle Berufsbildung jedoch eher noch höher als neun Lektionen am Tag gehen möchte, sprechen sich pädagogische Kreise und der Gesundheitsbereich für eine tiefere Höchstzeit aus. Weiter wurde gefordert, die Lektionendauer anzugeben.