Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/37: Neue Berufsbildungsverordnung · 35 Seiten
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1. Ausgangslage
Der Bundesrat hat im April 2003 das Vernehmlassungsverfahren über den Entwurf für die Verordnung zum neuen Berufsbildungsgesetz (BBV) eröffnet. Die Frist zur Stellungnahme dauerte bis zum 18. August 2003. Insgesamt wurden über 200 Vernehmlassungen eingereicht1. Das Hauptinteresse galt folgenden Themen:
? Aufgabenteilung zwischen den Verbundpartnern Bund – Kantone – Organisationen der
Arbeitswelt;
? Umstellung auf das neue, ergebnisorientierte Finanzierungssystem und, damit verbunden,
Zeitpunkt des Inkraftsetzens von Gesetz und Verordnung;
? Mindestvorschriften für die Qualifikation der Berufsbildungsverantwortlichen.
Das neue Berufsbildungsgesetz bringt gegenüber der heutigen Ordnung eine Systematik, die sich an den Inhalten und nicht mehr am chronologischen Ablauf einer Berufsbildung orientiert. Ferner geht es um eine Anpassung der einzelnen Bestimmungen an den breiter gewordenen Geltungsbereich (neben dem gewerblich-industriellen Bereich und dem Handel werden Land- und Forstwirtschaft sowie die bisherigen kantonalen Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst geregelt).
Die daraus folgenden sprachlichen und die inhaltlichen Neuerungen führten auch bei der Berufsbildungsverordnung zu einer Vielzahl von Einzelvorschlägen. Die Stellungnahmen und die daraus abgeleiteten Lösungen sind im 3. Kapitel zusammengefasst.
Die eidgenössischen Räte hatten das neue Berufsbildungsgesetz in einem zeitlich sehr gedrängten Verfahren während der Wintersession am 13. Dezember 2002 verabschiedet, um so eine Inkraftsetzung auf das Jahr 2004 zu ermöglichen. Das Referendum wurde nicht ergriffen.
2. Allgemeine Beurteilung des Vernehmlassungsentwurfs
(186 Stellungnahmen)
Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst die Verordnung. Wie bereits beim neuen Berufsbildungsgesetz werden die Neuerungen und die grosse Offenheit hervorgehoben. Dies lasse Raum für Entwicklungen und flexible Lösungen. Nur gerade drei der 232 Vernehmlassenden äussern sich gegen die Verordnung als ganze und fordern mehr Zeit für die Ausarbeitung.
1 Die datenbankmässige Erfassung aller Stellungnahmen umfasst 642 Seiten. Sie wird nur in dieser Zusammenfassung veröffentlicht. Die Datenbankerfassung wird auf Anfrage elektronisch abgegeben ([email protected]).