Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/122: Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung) · 27 Seiten

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Absatz 5 autorisiert das BAFU die für den Vollzug dieser Verordnung notwendigen Richtlinien zu erlassen. Das BAFU stellt Richtlinien zur Planung, Errichtung und Betrieb eines Parks zur Verfügung. Darin sind die zur Erlangung des Labels notwendigen Schritte sowie das Vorgehen für die Gewährung von globalen Finanzhilfen systematisch beschrieben. Ergänzt wird diese Richtlinie durch verschiedene Instrumente für ein effizientes Management und Controlling. Diese können auch als Grundlage für die Messung der Leistungserbringung eingesetzt werden. Für die Vergabe und Verwendung des Produktelabels wird eine eigene Richtlinie erarbeitet, ebenso für die Koordination der Forschung in den Pärken. Für die Beurteilung der hohen Natur- und Landschaftswerte sowie der Beeinträchtigungen wird ein Beurteilungsinstrument erarbeitet.

Art. 30 Inkrafttreten

Diese Änderung tritt am ..... in Kraft.

27 Erläuterungsbericht zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung, Entwurf vom 30.01.2007