Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/122: Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung) · 27 Seiten

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Ziele

Die Pärke haben entsprechend ihrer Kategorie einen spezifischen Charakter mit einer darauf abgestimmten Zielsetzung. Die Ziele sind insbesondere auf die Erhaltung, Aufwertung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Natur-, Landschafts- und Kulturwerte sowie auf die Umweltbildung ausgerichtet. Vor allem in Regionalen Naturpärken sollen die Ziele dazu beitragen, die nachhaltig betriebene Wirtschaft zu stärken und die Vermarktung ihrer Waren und Dienstleistungen zu fördern. Zudem soll die regionale Entwicklung in Einklang gebracht werden mit den Zielen eines Parks. Es ist primär Aufgabe der am Entstehungsprozess eines Parks beteiligten Akteure in der Region, die spezifischen Zielsetzungen zur Entwicklung ihrer Region als Park von nationaler Bedeutung zu erarbeiten und umzusetzen.

Im Bereich Natur und Landschaft beziehen sich die Ziele auf folgende Werte und deren Beeinträchtigungen:

Natur- und Landschaftswerte

Eine Aufgabe aller Pärke von nationaler Bedeutung ist es, Ziele zur Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft zu formulieren und diese mit geeigneten Massnahmen in folgenden Zielbereichen umzusetzen:

‚ Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Biotope, Geotope) sowie der einheimischen

Tier- und Pflanzenwelt;

‚ Verbesserung, Aufwertung, Pflege und Wiederherstellung der natürlichen und landschaft-

lichen Vielfalt und Umsetzung der bereits verfügbaren Schutzinstrumente;

‚ Förderung von Massnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der für den geneti-

schen Austausch von Tier- und Pflanzenarten notwendigen Lebensräume (Vernetzung).

Kulturlandschaftliche Werte

Das Gebiet eines Parks von nationaler Bedeutung kann wesentliche traditionelle kulturlandschaftliche Elemente umfassen, namentlich in der Umgebungszone eines Nationalparks und in den Regionalen Naturpärken. Dabei handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte und durch traditionelle Bewirtschaftungsmethoden geprägte naturnahe Gebiete mit einer für die Region typischen Besiedlungsform. Die Nutzungen sollen aufrechterhalten werden, wobei die daraus entstandene Harmonie der Landschaften und Ökosysteme durch einen schonenden Umgang der natürlichen Ressourcen erhalten werden soll.

Die Erhaltung und Aufwertung der traditionellen Kulturlandschaft orientieren sich an folgenden Zielen:

‚ Schutz unbebauter Gebiete vor Siedlungsdruck und neuen Belastungen durch eine dem

Gebiet angepasste Planung;

‚ Erhalt des für die Region typischen baulichen Erbes;

‚ Förderung einer naturnahen Landwirtschaft durch den Einsatz zweckmässiger und bereits

verfügbarer Instrumente: ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV), biologischer Landbau, Vernetzung ökologischer Ausgleichsflächen im Sinne der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV), freiwillige vertragliche Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern über die Pflege natürlicher Lebensräume usw.;

‚ Gewährleistung der Schutzfunktion von natürlichen Lebensräumen und Wäldern gegen-

über Naturgefahren;

‚ Förderung einer Wald- und Landwirtschaft, welche der Erhaltung der natürlichen Lebens-

grundlagen (Biotope, Geotope) sowie der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt dienen; ‚ Förderung von Waldreservaten.

Ortsbilder

Die Erhaltung und Aufwertung der Ortsbilder in der Umgebungszone der Nationalpärke und in den Regionalen Naturpärken umfasst folgende Ziele:

‚ Erhaltung und Aufwertung der Siedlungsqualität und der Identität der Ortschaften sowie

ihrer natürlichen und bebauten Umgebung und Ausrichten der Siedlungsentwicklung auf diese Ziele.

‚ Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinden und Kantone auf die Ziel-

setzungen des Parks, namentlich in der näheren Umgebung der Ortschaften.

4 Erläuterungsbericht zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung, Entwurf vom 30.01.2007