Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/122: Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung) · 27 Seiten
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2.3 Label
Der Bund stellt zur Förderung und Kennzeichnung von Pärken von nationaler Bedeutung und den darin hergestellten Produkten und angebotenen Dienstleistungen zwei Label zur Verfügung: das Parklabel und das Produktelabel. Dabei handelt es sich um gesetzlich geschützte Garantiemarken im Sinne des Markenschutzgesetzes (MSchG; SR 232.11).
Parklabel
Die Anerkennung eines Parks von nationaler Bedeutung durch den Bund erfolgt durch die Verleihung des Parklabels an ein Parkprojekt. Das Parklabel wird im 2. Kapitel, 2. Abschnitt dieser Verordnung geregelt.
Die Bezeichnung der drei Parklabel in den verschiedenen Amtssprachen lautet wie folgt:
Deutsch Französisch Italienisch Romanisch
Nationalpark Parc national Parco nazionale Parc naziunal
Regionaler Naturpark Parc naturel régional Parco naturale regionale Parc natiral regiunal
Naturerlebnispark Parc naturel périurbain Parco naturale Parc natiral da recreaziun periurbano
Die Marken werden grafisch durch Logos symbolisiert, deren Gestaltung noch zu entwickeln sein wird.
Produktelabel
Mit dem Produktelabel können Waren und Dienstleistungen gekennzeichnet werden, die in einem vom Bund anerkannten Park erzeugt bzw. erbracht werden, bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und die zur Umsetzung der Ziele des Parks einen Beitrag leisten. Diese Anforderungen werden in einer Richtlinie des BAFU präzisiert, wobei bestehende Qualitätslabel möglichst einbezogen werden.
Das Produktelabel kann von mehreren Betrieben und Unternehmen unter der Aufsicht des Bundes als Markeninhaber verwendet werden. Es dient dazu, die Beschaffenheit, die geografische Herkunft, die Art der Herstellung oder andere gemeinsame Merkmale von Waren und Dienstleistungen dieser Unternehmen zu gewährleisten.
Die Bezeichnung des Produktelabels in den verschiedenen Amtssprachen lautet wie folgt:
Deutsch Französisch Italienisch Romanisch
Produkt/Dienstleistung Produit/Service Prodotto/Servizio Product/Servetsch
Park von nationaler Parc d’importance Parco d’importanza Parc d'impurtanza
Bedeutung nationale nazionale naziunala
Die grafische Gestaltung wird sich eng an jene der Parklabel anlehnen, um sicherzustellen, dass das Gebiet des Parks von nationaler Bedeutung und die daraus stammenden Waren und Dienstleistungen über ein gemeinsames Image verfügen.
2.4 Werte und Ziele für Natur und Landschaft in einem Park von nationaler Bedeutung
Grundanforderung
Zentral ist die Grundanforderung hoher Natur- und Landschaftswerte, die ein Gebiet eines Parks von nationaler Bedeutung gestützt auf Artikel 23e Absatz 1 NHG als Voraussetzung für die Verleihung eines Parklabels aufweisen muss. Diese Grundanforderung wird eingangs des
3. Kapitels in Artikel 15 präzisiert und gilt für alle drei Kategorien von Pärken von nationaler Bedeutung in unterschiedlicher Ausprägung und Gewichtung.
3 Erläuterungsbericht zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung, Entwurf vom 30.01.2007