Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/122: Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung) · 27 Seiten
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handwerklicher und innovativer Produktions- und Verarbeitungsmethoden, welche einem Produkt seinen typischen Charakter und seine Authentizität verleihen, bringt ein Regionaler Naturpark das Know-how der Menschen in dieser Gegend zur Geltung und stärkt die Rolle des Einzelnen im sozioökonomischen Gefüge seiner Region. Indem er den qualitativen Mehrwert der Produkte und Dienstleistungen aus seinem Gebiet fördert, stärkt der Regionale Naturpark das Image der Region namentlich bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Damit kann der Park eine Zukunftsperspektive für die regionale Bevölkerung schaffen.
Buchstabe c betont den für einen Regionalen Naturpark wichtigen Stellenwert von Angeboten im Bereich des naturnahen Tourismus und in der Umweltbildung.
Buchstabe d verlangt, dass in Regionalen Naturpärken die umweltverträglichen Technologien zu unterstützen sind. Das Gewerbe und die Kleinbetriebe der Region können aus der Entwicklung innovativer Technologien mit hoher Wertschöpfung einen bedeutenden wirtschaftlichen Nutzen erzielen. Für die Durchführung entsprechender Projekte, von denen positive Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft und eine Steigerung der Lebensqualität für die einheimische Bevölkerung zu erwarten sind, empfiehlt sich in einem Regionalen Naturpark die Schaffung öffentlich-privater Partnerschaften.
4. Abschnitt: Naturerlebnispark
Ein Naturerlebnispark ist ein Gebiet, das in der Nähe eines dicht besiedelten Raumes liegt, der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bietet und der Allgemeinheit Naturerlebnisse ermöglicht.
Art. 22 Flächen und Standort
Der Artikel beschreibt die Anforderungen an einen Naturerlebnispark. Wie das Nationalparkmodell weist auch das Konzept des Naturerlebnisparks zwei sich ergänzende Zonen auf, nämlich eine Kernzone (K), in der gewisse Einschränkungen in Bezug auf Zugänglichkeit und menschliche Tätigkeiten bestehen, und eine Übergangszone (Ü), die als Puffer die Kernzone vor Einflüssen von ausserhalb des Parks abschirmt, welche das Gleichgewicht in der Kernzone beeinträchtigen können. Dem Naturerlebnispark fällt der Auftrag zu, den Menschen in der Nähe der Agglomerationen ein ursprüngliches Naturerlebnis zu ermöglichen.
In den Absätzen 1 und 3 sind die Grössenanforderungen an einen Naturerlebnispark festgehalten. Die Kernzone muss eine Fläche von mindestens 4 km2 aufweisen, während die Übergangszone zwischen 50 und 200 Prozent der Fläche der Kernzone entsprechen muss. Grundsätzlich beträgt die Fläche eines Naturerlebnisparks zwischen 6 und 12 km2.
Gemäss Absatz 2 ist eine Aufteilung der Kernzone zwar zulässig, aufgrund der kleinen Fläche aber möglichst zu vermeiden. Die Fragmente müssen die freie Entwicklung der Natur weiterhin gewährleisten und ein Austausch unter ihnen muss möglich sein. Die Kernzone muss, auch wenn sie aufgeteilt ist, stets von der Übergangszone umschlossen sein.
Zulässige Zonierung:
K Ü Ü K K K
Die Absätze 4 und 5 weisen auf eine wichtige Eigenschaft dieses Parktyps hin, die Nähe zur Agglomeration. Naturerlebnispärke sind Gebiete in dicht besiedelten Ballungsräumen, die sich
22 Erläuterungsbericht zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung, Entwurf vom 30.01.2007