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Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 28 Seiten
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Anhang 2 (Art. 3 Abs. 1 Bst. b)
Medizinische Kontraindikationen
1. Herz
Medizinische Kontraindikationen für eine Herztransplantation sind namentlich:
- fixierte pulmonalarterielle Hypertonie;
- nicht kontrollierbare Infektionserkrankung;
- fortgeschrittene irreversible hepatische Insuffizienz;
- nicht kurativ behandelbare Tumorerkrankungen;
- fortgeschrittene chronische Lungenerkrankung;
- fortgeschrittene zerebrale/periphere arterielle Gefässerkrankungen;
- akuter ausgedehnter Myokardinfarkt oder fulminante Myokarditis.
2. Lunge
Medizinische Kontraindikationen für eine Lungentransplantation sind namentlich:
- schwere Dysfunktion von anderen lebenswichtigen Organen ausserhalb der
Lunge und/oder des Lungenkreislaufs;
- aktive maligne Erkrankung ausserhalb der Lunge.
3. Leber
Medizinische Kontraindikationen für eine Lebertransplantation sind namentlich:
- eine Operation, die zu risikoreich ist;
- ein Überleben, das mit oder ohne Lebertransplantation voraussichtlich weniger
als zwei Jahre dauert;
- weniger als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit, eine Lebertransplantation um fünf
Jahre zu überleben.
4. Niere
Medizinische Kontraindikationen für eine Nierentransplantation sind namentlich:
- Lebenserwartung trotz Nierenersatztherapie weniger als zwei Jahre;
- Kontraindikation für einen chirurgischen Eingriff;
- Kontraindikation für eine immunsuppressive Behandlung;
- schweres medizinisch-chirurgisches Leiden;
- technische Kontraindikation.