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Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 28 Seiten

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Anhang 2 (Art. 3 Abs. 1 Bst. b)

Medizinische Kontraindikationen

1. Herz

Medizinische Kontraindikationen für eine Herztransplantation sind namentlich:

- fixierte pulmonalarterielle Hypertonie;

- nicht kontrollierbare Infektionserkrankung;

- fortgeschrittene irreversible hepatische Insuffizienz;

- nicht kurativ behandelbare Tumorerkrankungen;

- fortgeschrittene chronische Lungenerkrankung;

- fortgeschrittene zerebrale/periphere arterielle Gefässerkrankungen;

- akuter ausgedehnter Myokardinfarkt oder fulminante Myokarditis.

2. Lunge

Medizinische Kontraindikationen für eine Lungentransplantation sind namentlich:

- schwere Dysfunktion von anderen lebenswichtigen Organen ausserhalb der

Lunge und/oder des Lungenkreislaufs;

- aktive maligne Erkrankung ausserhalb der Lunge.

3. Leber

Medizinische Kontraindikationen für eine Lebertransplantation sind namentlich:

- eine Operation, die zu risikoreich ist;

- ein Überleben, das mit oder ohne Lebertransplantation voraussichtlich weniger

als zwei Jahre dauert;

- weniger als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit, eine Lebertransplantation um fünf

Jahre zu überleben.

4. Niere

Medizinische Kontraindikationen für eine Nierentransplantation sind namentlich:

- Lebenserwartung trotz Nierenersatztherapie weniger als zwei Jahre;

- Kontraindikation für einen chirurgischen Eingriff;

- Kontraindikation für eine immunsuppressive Behandlung;

- schweres medizinisch-chirurgisches Leiden;

- technische Kontraindikation.