Vorlage
Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 28 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage
Art. 22 Medizinische Dringlichkeit
1 Lebern sind in erster Priorität Patientinnen und Patienten zuzuteilen, deren Leben ohne Transplantation unmittelbar bedroht ist.
2 Eine unmittelbare Bedrohung des Lebens liegt namentlich vor bei Patientinnen und Patienten, die:
a. innerhalb von acht Tagen nach der Transplantation eine primäre Nichtfunktion der Leber haben;
b. ein akutes fulminantes Leberversagen haben;
c. einen dekompensierten fulminanten Morbus Wilson haben.
3 Eine medizinische Dringlichkeit gilt während längstens sechs Tagen. Sie bleibt nach Ablauf von jeweils zwei Tagen bestehen, wenn das zuständige Transplantationszentrum sie bestätigt.
4 Hat die Spenderin oder der Spender das 18. Altersjahr noch nicht vollendet, so ist die Leber zuerst Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren zuzuteilen.
Art. 23 Zuteilung nach Punktesystem
Liegt keine unmittelbare Bedrohung des Lebens (Art. 22) vor, so gilt folgende Reihenfolge:
a. Hat die Spenderin oder der Spender das 18. Altersjahr vollendet, so ist die Leber der Patientin oder dem Patienten zuzuteilen, der oder dem nach Anhang 3 Ziffer 1 oder 2 die meisten Punkte zugeordnet wurden.
b. Ist die Spenderin oder der Spender weniger als 18 Jahre alt, so ist die Leber wie folgt zuzuteilen:
1. erstens einer Patientin oder einem Patienten unter 12 Jahren, der oder dem nach Anhang 3 Ziffer 2 die meisten Punkte zugeordnet wurden,
2. zweitens einer Patientin oder einem Patienten zwischen 12 und 17 Jahren, der oder dem nach Anhang 3 Ziffer 1 die meisten Punkte zugeordnet wurden,
3. drittens einer Patientin oder einem Patienten von 18 oder mehr Jahren, der oder dem nach Anhang 3 Ziffer 1 die meisten Punkte zugeordnet wurden.
Art. 24 Zuteilung bei gleicher Priorität
Liegt bei mehreren Patientinnen und Patienten die gleiche Priorität vor, so ist die Leber der Patientin oder dem Patienten mit der längsten Wartezeit zuzuteilen. Bei gleicher Wartezeit entscheidet das Los.