Vorlage

Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 28 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 26Fedlex · Vorlage

Anhang 6 (Art. 28 Abs. 3)

Kriterien für die Bestimmung von Nieren mit erweiterten Spenderkriterien

1 Grundsatz

1 Das entnehmende Spital oder Transplantationszentrum entscheidet, ob bei einer Niere erweiterte Spenderkriterien vorliegen.

2 Es berücksichtigt dabei die in den Ziffern 2 und 3 aufgeführten medizinischen und chirurgischen Voraussetzungen.

2 Medizinische Voraussetzungen

2.1 Allgemeine Voraussetzungen

- Kalte Ischämiezeit von mehr als 36 Stunden.

- Nieren von spendenden Personen, die nach anhaltendem Herz- und Kreislauf-

stillstand gestorben sind.

- Alter der spendenden Person über 60 oder unter 5 Jahren.

- Schwere Hypertension (Einnahme von 3 oder mehr blutdrucksenkenden Medi-

kamenten).

- Anamnestischer Diabetes Typ 1 oder 2 mit terminaler Schädigung eines Organs

ausser der Niere.

- Hepatitis C (anti-HCV positiv).

- Hepatitis B (HBsAg positiv und/oder anti-HBc positiv).

- Schwere kardiovaskuläre Erkrankung (anamnestisch periphere arterielle Ver-

schlusskrankheit [pAVK], chronische venöse Insuffizienz [CVI], Myokardinfarkt [MI]) mit Beteiligung der Arteria iliaca und der Arteria renalis.

2.2 Renale Voraussetzungen

- Nachgewiesene Nierenerkrankung, dokumentiert durch das Vorhandensein von

mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:

- Proteinurie von mehr als 500 mg/Tag (geschätzt durch das Verhältnis Urin-Protein zu Urin-Kreatinin im Spot-Urin);

- chronische Niereninsuffizienz (Kreatinin-Clearance, berechnet nach der Cockcroft-Gault-Formel, von weniger als 60 ml/Minute);

- Anteil an sklerosierten Glomerula von mehr als 20 Prozent bei der Nierenbiopsie vor der Transplantation;