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Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 28 Seiten
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Art. 42 Zuteilung des Organs
Die Nationale Zuteilungsstelle teilt das Organ aufgrund der Meldungen der Transplantationszentren der Patientin oder dem Patienten mit der höchsten Priorität zu. Artikel 44 bleibt vorbehalten.
Art. 43 Änderung der Zuteilung
1 Das entnehmende Spital oder das Transplantationszentrum informiert die Nationale Zuteilungsstelle unverzüglich, wenn:
a. sich bei der Entnahme zeigt, dass das Organ der ermittelten Person mit vernünftigem Erfolg nicht transplantiert werden kann;
b. die Transplantation nicht durchgeführt werden konnte oder ohne Erfolg geblieben ist.
2 Kann das Organ einer anderen Person transplantiert werden, so teilt die Nationale Zuteilungsstelle es ohne erneute Konsultation der Transplantationszentren der Patientin oder dem Patienten mit der höchsten Priorität zu.
Art. 44 Zentrumsbedingte Gründe gegen eine Transplantation
1 Kann ein Transplantationszentrum die Transplantation aus organisatorischen Gründen nicht durchführen oder lehnt es diese aus medizinischen Gründen ab, so klärt die Nationale Zuteilungsstelle unverzüglich ab, ob die Transplantation an einem anderen Transplantationszentrum vorgenommen werden kann.
2 Ist die Transplantation an einem anderen Zentrum nicht möglich, so teilt die Nationale Zuteilungsstelle das Organ der Patientin oder dem Patienten mit der nächsthöchsten Priorität zu.
Art. 45 Mitteilung und Dokumentation des Zuteilungsentscheids
1 Die Nationale Zuteilungsstelle teilt ihren Entscheid den konsultierten Transplantationszentren mit.
2 Sie führt über jeden Entscheid Akten. Diese müssen enthalten:
a. eine transparente und nachvollziehbare Begründung für die Zuteilung des Organs an die ermittelte Person;
b. allfällige Einwände der Transplantationszentren gegen den Entscheid.
Art. 46 Meldung der Transplantationszentren
1 Die Transplantationszentren teilen der Nationalen Zuteilungsstelle jede Transplantation eines zugeteilten Organs mit, die:
a. mit Erfolg durchgeführt werden konnte;
b. nicht durchgeführt werden konnte oder ohne Erfolg geblieben ist.