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Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 28 Seiten
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b. eine Übereinstimmung auf dem HLA-B-Locus und zwei Übereinstimmungen auf dem HLA-DR-Locus; oder
c. zwei Übereinstimmungen auf dem HLA-B-Locus und eine Übereinstimmung auf dem HLA-DR-Locus.
Art. 28 Punktesystem
1 Liegt keine Priorität nach Artikel 26 oder 27 vor, so sind Nieren derjenigen Patientin oder demjenigen Patienten zuzuteilen, der oder dem nach dem Punktesystem in Anhang 4 die meisten Punkte zugeordnet wurden.
2 Nieren mit erweiterten Spenderkriterien sind wie folgt zuzuteilen:
a. erstens Patientinnen und Patienten nach Artikel 26;
b. zweitens Patientinnen und Patienten nach Artikel 27;
c. drittens der Patientin oder dem Patienten, der oder dem nach dem Punktesystem in Anhang 5 die meisten Punkte zugeordnet wurden.
3 Nieren mit erweiterten Spenderkriterien sind nach Anhang 6 zu bestimmen.
Art. 29 Zuteilung bei gleicher Priorität
Liegt bei mehreren Patientinnen und Patienten die gleiche Priorität vor, so ist die Niere der Patientin oder dem Patienten mit der längsten Wartezeit zuzuteilen. Bei gleicher Wartezeit entscheidet das Los.
6. Abschnitt: Zuteilung von Bauchspeicheldrüsen und Inselzellen
Art. 30 Übereinstimmung der Blutgruppe
1 Bauchspeicheldrüsen und Inselzellen dürfen nur Patientinnen und Patienten zugeteilt werden, deren Blutgruppe mit derjenigen der Spenderin oder des Spenders identisch oder kompatibel ist.
2 Bauchspeicheldrüsen und Inselzellen werden zuerst Patientinnen und Patienten mit identischer Blutgruppe zugeteilt.
3 Ist eine Patientin oder ein Patient mit der Blutgruppe AB mehr als ein Jahr auf der Warteliste, so wird ihr oder ihm auch ein Organ von Spenderinnen und Spendern mit der Blutgruppe A zugeteilt.
4 Ist eine Patientin oder ein Patient mit der Blutgruppe B mehr als ein Jahr auf der Warteliste, so wird ihr oder ihm auch ein Organ von Spenderinnen und Spendern mit der Blutgruppe 0 zugeteilt.
Art. 31 Prioritäten
Bauchspeicheldrüsen oder Inselzellen sind wie folgt zuzuteilen: