Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten

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Vernehmlassung AP 2011 Seite 23

tungszentralen kritisieren fast ausnahmslos den Vorschlag des Bundesrats, die Gewerbegrenze auf 1,25 SAK anzuheben. Ein Teil dieser Organisationen erklärt sich mit einer maximalen Erhöhung auf 1,0 SAK einverstanden, falls die paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die gepachteten Parzellen berücksichtigt werden. Je eine Organisation der Tierproduktion (Swiss Beef CH) und der Pflanzenproduktion (VSGP), die Mehrheit des Detailhandels und der Wirtschaftsverbände sowie die Kreise zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums begrüssen hingegen eine Gewerbegrenze von 1,25 SAK.

Nahezu alle nationalen und kantonalen Bauernorganisationen und die Vertreter von Milchwirtschaft, Tierproduktion, Pflanzenproduktion, Weinbau, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie die Institutionen der Forschung, Bildung und landwirtschaftlichen Beratung sprechen sich für die Beibehaltung der Preisbegrenzung für landwirtschaftliche Grundstücke aus. Im Gegensatz dazu möchten Detailhandel, Wirtschaft und Nahrungsmittelindustrie, Ingenieur-Agronomen und Immobilienkreise von dieser Preisbegrenzung wegkommen.

Ebenso wehren sich nationale und kantonale Bauernorganisationen, die Milchwirtschaft, die Pflanzenproduktion, der Weinbau, die Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbände sowie die Einrichtungen der Forschung, Bildung und Beratung gegen die Abschaffung der Belastungsgrenze auf landwirtschaftlichen Grundstücken. Befürworter dieses Vorschlags sind hingegen Detailhandel, Wirtschaft, Nahrungsmittelindustrie, Ingenieur-Agronomen und Immobilienkreise.

Sowohl die nationalen und kantonalen Bauernorganisationen als auch die Vertreter von Umwelt-, Natur- und Tierschutz wollen unisono keine unabhängige Definition des landwirtschaftlichen Gewerbes in der Raumplanungsgesetzgebung verankern. Geteilter Meinung sind hingegen die Organisationen der Tierproduktion, der Spezialkulturen und des Viehhandels.

Pachtrecht

Der Vorschlag, gänzlich in der Bauzone gelegene landwirtschaftliche Grundstücke aus dem bäuerlichen Pachtrecht zu entlassen, trifft bei sämtlichen Kantonen mit einer Ausnahme (NE) auf Zustimmung. Eine Mehrheit der Kantone trägt jedoch die Aufhebung der Pachtzinskontrolle bei landwirtschaftlichen Grundstücken und die gleichzeitige Einführung einer Anfechtungsmöglichkeit seitens des Pächters nicht mit. Sechs Kantone (ZH, BE, UR, SH, AG, VS) sind hingegen mit dieser Neuerung einverstanden.

Die politischen Parteien, die sich zur landwirtschaftlichen Pacht geäussert haben, legten den Fokus auf die Abschaffung der staatlichen Pachtzinsüberwachung und deren Ersetzung durch ein Anfechtungsverfahren. Abgesehen von einer Ausnahme (LPS) weisen alle diesen Vorschlag zurück.

Die Mehrheit der Bauernorganisationen (SBV, AGORA, SPV), die Verbände der Milchwirtschaft, der Tier- und Pflanzenproduktion sowie der Detailhandel und die Wirtschafts- und Immobilienkreise bejahen die Entlassung gänzlich in der Bauzone gelegener landwirtschaftlicher Grundstücke aus dem bäuerlichen Pachtrecht. Einige kantonale Bauernorganisationen (z.B. Prométerre, Bärner Bio Bauer, Sankt Gallischer Bauernverband) und die Vertreter des Weinbaus kritisieren indessen diesen Vorschlag. Die nationalen und kantonalen Bauernorganisationen, die Kreise der Milchwirtschaft, der Milch- und der Pflanzenproduktion (ausser VSGP und VSG) und des Weinbaus, die Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbände und die Institutionen der Beratung, Forschung und Bildung verwerfen einhellig die Abschaffung der