Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten
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Vernehmlassung AP 2011 Seite 7
diesem Thema geäussert haben (5 von 8) will die Kann- Formulierung von Artikel 27 in eine Muss- Formulierung überführen.
Die Unterstützung der Selbsthilfemassnahmen und die landwirtschaftliche Absatzförderung sind unbestritten. Die SVP ist der Meinung, dass die Absatzförderung nicht an gemeinschaftliche, gesamtlandwirtschaftliche Massnahmen zu knüpfen sei. Die FDP betont die Bedeutung der Absatzförderung im Kontext des internationalen Wettbewerbes. Die Vorschläge bezüglich der Schaffung neuer Kennzeichnungsbestimmungen für Berg- und Bauernhofprodukte auf Verordnungsstufe werden von den Vernehmlassern begrüsst. Die GPS und die EVP verlangen, dass Bergprodukte im Berggebiet verarbeitet werden. Die SVP hingegen will, dass die Verarbeitung nicht nur im Berggebiet stattfindet. Die EDU wünscht keine staatlich definierten Produktionsmethoden. Betreffend die Frage der Gesamtbetrieblichkeit im biologischen Landbau lehnen die Grüne Partei und die EVP eine Lockerung ab.
Der vorgeschlagene Artikel 16 bis über die internationale Verteidigung der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben findet bei der Grünen Partei Zustimmung.
Die SVP TG, FDP SO und die EVP fordern in bezug auf die Preisbeobachtung noch mehr Markttransparenz. Die LPS fordert Interventionen zur Weitergabe der Kostensenkungen an die Konsumenten. Die SVP VD und FDP SO fordern mehr Markttransparenz über mehrere Handelsstufen.
Die Unterstützung der Selbsthilfemassnahmen ist unbestritten. Der SBV fordert zusammen mit weiteren rund 20 Vernehmlassern die Einführung der Möglichkeit, einer Zwangsmitgliedschaft in Branchenorganisationen sowie entsprechende weitergehende Modalitäten. Die Idee eines Antidumpingartikels 8b findet mit etwa 30 Vernehmlassern relativ breite Unterstützung. Die landwirtschaftliche Absatzförderung wird von einer sehr grossen Zahl der Vernehmlasser als ein wirkungsvolles, wichtiges Instrument der Agrarpolitik betrachtet. Es lässt sich der klare Schluss aus den Stellungnahmen ziehen, dass der Stellenwert der Absatzförderung mit dem Abbau der übrigen Marktstützungsmassnahmen und angesichts des internationalen Wettbewerbs gestiegen ist. Eine grosse Mehrheit der Votanten setzt sich grundsätzlich für die Beibehaltung des materiellen und finanziellen Status quo ein. Wo möglich sollen die Effizienz der Absatzförderung noch gesteigert und zweckmässige Fokussierungen vorgenommen werden.
Die Vorschläge bezüglich der Schaffung neuer Kennzeichnungsbestimmungen für Berg- und Bauernhofprodukte auf Verordnungsstufe werden von den Vernehmlassern begrüsst. Es sind dazu verschiedene Vorschläge für die Umsetzung auf Verordnungsstufe eingegangen.
Die Beibehaltung der Gesamtbetrieblichkeit im biologischen Landbau findet mehrheitlich Zustimmung. Insbesondere die Vertreter des Biolandbaus sowie des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes sowie der Berggebiete sind der Meinung, dass dieses Prinzip weiterhin im Gesetz verankert bleiben soll. Sie werden von Coop und der Stiftung für Konsumentenschutz unterstützt. Der SBV, gemeinsam mit etwa 10 weiteren Votanten aus dem Lager der konventionell wirtschaftenden Landwirtschaft, fordert eine Lockerung auf Gesetzesstufe. Bezüglich der Ausgestaltung der auf Verordnungsstufe festzulegenden Ausnahmen vom Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit bestehen unterschiedliche Positionen. Der Vorschlag, Dauerkulturen vom übrigen Betrieb abkoppeln zu können, findet ausserhalb der Kreise des Biolandbaus, des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes sowie der Berggebiete eine recht breite Akzeptanz. Die Vertreter der Weinwirtschaft setzen sich für die Weiterführung des parzellenweisen Bio-Weinbaus ein. Die Getreideproduzenten fordern nach wie vor die Zulassung einer parzellenweisen Bio-Getreideproduktion.