Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten
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Vernehmlassung AP 2011 Seite 9
Mehrere Kantone mit einem bedeutenden Anteil des Primärsektors (BE, TG, VD, FR, VS, NW, OW, SZ) sind mit einer Umlagerungsstrategie zulasten von Marktstützungen nicht oder nur bedingt einverstanden. Sie leiten daraus grosse Beeinträchtigungen für das landwirtschaftliche Einkommen, die Besiedelung von Randgebieten und für die Selbstversorgung ab. Die Weiterführung der wichtigsten Stützungsinstrumente – Verkäsungs- und Siloverzichtszulage
– wird aber auch von der grossen Mehrheit der übrigen Kantone gefordert, wobei eine Erhöhung der Verkäsungszulage von den vorgesehenen 10 auf 15 Rappen, teilweise auf 18 Rappen, beantragt wird.
Die SPS, CVP und GPS unterstützen ausdrücklich die Stossrichtung im Sektor Milch, für die FDP ist der Zeithorizont der Umstrukturierung zu lang.
Nationale Organisationen wie SBV, AGORA, Uniterre oder SMP und weitere Milchverbände sind mit den Vorschlägen nicht zufrieden oder lehnen sie ab. Der zu radikale Abbau der Marktstützung in Verbindung mit verstärkter Marktöffnung verschärfe das Ungleichgewicht zwischen der Abgeltung von Produktions- und Pflegeleistung und lasse sich auch durch internationale Verpflichtungen nicht begründen. Der hauptberuflichen Milchproduktion werde die Perspektive genommen. Ohne Not würden marktstabilisierende, einkommensstützende und die Arbeitsplätze erhaltenden Massnahmen über Bord geworfen.
Für gewerbliche Milchverarbeiter (Fromarte) ist die Balance zwischen gelber (Käse) und weisser (Molkereiprodukte) Linie gestört, weil der Grenzschutz nur einseitig bei Käse abgebaut werde und daraus eine Diskriminierung der Käsehersteller entstehe. Es brauche diesbezüglich eine transparente Bewertung aller künftigen Instrumente der Milchpolitik, die Allgemeinverbindlichkeit von Massnahmen sei in diesem Zusammenhang nicht mehr vorzusehen. Organisationen der Käse- und Milchbranche unterstützen grundsätzlich die Mittelumlagerung, sehen dafür aber auch eine längere Zeitdauer vor. Sie sprechen sich zugunsten einer unbefristeten Weiterführung der Zulagen auf möglichst hohem Niveau aus. Wichtig ist für sie ein stabiles konkurrenzfähiges Milchangebot und damit auch das Bekenntnis zu einer produzierenden Landwirtschaft (VMI, BOM, BAER AG). Im gleichen Sinne äussern sich auch die wichtigen Molkereiunternehmen. Die Grossverteiler Coop und Migros opponieren im wesentlichen nur gegen die Versteigerung der Importkontingente von Butter und Milchpulver, weil damit ein preistreibender Effekt und die Alimentierung der Bundeskasse verknüpft sei.
Viehwirtschaft
Gegen eine Lockerung der aktuellen Höchstbestände spricht sich der Kanton LU aus. Die Kantone BL, BS, GE, JU, NE, NW, OW und SZ befürworten die aktuelle Gesetzgebung zur Verteilung der Zollkontingente Fleisch. Um die Effekte der Versteigerung der Zollkontingente Fleisch genauer analysieren zu können, verlangen die Westschweizer Kantone GE, JU und NE ein aufmerksames Beobachten der Produzenten- und Konsumentenpreise durch das BLW. Neben 10 Prozent des Rind- und Schaffleisches soll neu auch 20 Prozent des Pferdefleisch-Einfuhrkontingentes nach einer Inlandleistung verteilt werden. Die Kantone BE, BL, BS, FR, JU, NE, SO und VS begehren diese Sonderregelung, weil sie dadurch einen positiven Effekt auf den Produzentenpreis erwarten. Die Ablösung des Zollkontingent-Systems durch ein Einzollsystem für Fleisch wird von sämtlichen Kantonen abgelehnt. Alle Kantone, ausgenommen GR und VD, unterstützen die vorgeschlagenen griffigeren Bestimmungen für überwachte öffentliche Märkte und die Mindestauffuhrzahl von 50 Tieren, welche für die finanzielle Bundesunterstützung verlangt wird. Für eine Limite von 40 Tieren setzt sich der Kanton GR ein