Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten
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Vernehmlassung AP 2011 Seite 22
Die politischen Parteien und die Organisationen begrüssen die Koordination der Kontrollen. SAV, CasAlp, BBKMV verlangen eine Koordination durch die Landwirtschaftsämter. Die KBNL fordert die Integration der Umweltvorschriften (Gewässerschutz, Umweltschutz etc.) in die ÖLN – Kontrollen. Die CVP begrüsst die vorgeschlagenen Vereinfachungen bei der Datenerfassung und –verwaltung.
Der Grossteil der Vernehmlasser (z.B. SBV, AGORA, LOBAG, CNAV, LUBV, SGBV, ZGBV, CAJB, Suisseporcs, Vin NE, VITISWISS, IVN, F.N.V., KIP) unterstützt den Vorschlag der Selbstkontrolle, wünscht jedoch eine Konkretisierung. Die risikobasierten Fremdkontrollen werden mehrheitlich positiv beurteilt. Die folgenden Organisationen sind jedoch gegen eine generelle Verpflichtung zu risikobasierten Kontrollen: BFO, Qualinova, KIP, LO-BAG.
Verbindliche Kürzungsrichtlinien werden gutgeheissen. LOBAG, SRP, SBV, LUBV, SOBV, und Suisseporcs verlangen, dass Verstösse gegen gesetzliche Vorgaben nicht zu Doppelbestrafungen (Busse plus Kürzung von Direktzahlungen) führen.
2.3 Stellungnahmen zur Änderung des Boden- und Pachtrechts
Bodenrecht
Alle Kantone mit Ausnahme von zweien (LU, GR) lehnen die Heraufsetzung des Mindestbedarfs, damit ein Betrieb als landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne des Bodenrechts anerkannt wird, auf 1,25 SAK ab. Die Mehrheit von ihnen schlägt indessen eine Gewerbegrenze von 1,0 SAK vor. Alle Kantone mit Ausnahme von dreien (BE, UR, GR) wehren sich gegen die Abschaffung der Preisgrenze für landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe. Die grosse Mehrheit der Kantone verwirft auch die Aufhebung der Belastungsgrenze auf landwirtschaftlichen Grundstücken. Dieser Vorschlag erntet nur bei 5 Kantonen (UR, OW, NW, SH, VD) Zustimmung. Eine unabhängige Definition des landwirtschaftlichen Gewerbes im Raumplanungsrecht wird von der Mehrheit der Kantone, die dazu Stellung genommen haben, nicht gewünscht.
Abgesehen von einer kantonalen Parteisektion (FDP LU) opponieren alle politischen Parteien gegen eine Erhöhung der Gewerbegrenze auf 1,25 SAK. Die Mehrheit kann eine maximale Heraufsetzung auf 1,0 SAK mittragen, sofern die paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten Berücksichtigung finden. Alle politischen Parteien ausser einer (LPS) wollen das Verbot, landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke zu übersetzten Preisen zu verkaufen, aufrechterhalten. Ferner missbilligen sämtliche politische Parteien die vorgeschlagene Auflösung der Belastungsgrenze auf landwirtschaftlichen Grundstücken. Nur sehr wenige Parteien äusserten sich zur Frage einer unabhängigen Definition des Landwirtschaftsgewerbes im Raumplanungsgesetz: Eine nationale Partei lehnt diese ab (GPS), während eine andere nationale Partei (EDU) und zwei kantonale Parteisektionen (SVP LU und SVP TG) damit einverstanden sind.
Die nationalen und kantonalen Bauernorganisationen, die Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbände, die Forschungs- und Bildungsinstitutionen sowie die landwirtschaftlichen Bera-