Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten
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Vernehmlassung AP 2011 Seite 14
Gemüseeinfuhr grundsätzlich beibehalten. Der Zeitplan für die Abschaffung der Exportsubventionen für Obsterzeugnisse wird von allen Kantonen (BL, GE, JU, LU, SZ, VD und VS), die dazu Stellung genommen haben, abgelehnt. Die Votanten verlangen, dass diese Unterstützungsform bis zum Endtermin, der in der WTO verhandelt wurde, in Kraft bleibt. Die Beiträge zur Anpassung der Früchte- und Gemüseproduktion (Art. 58 Abs. 2) an die Marktbedingungen sind unbestritten. Der Kanton VS schlägt vor die Befristung (2011) für diese Subventionen aufzuheben. BL, BS, LU, SO und SZ verlangen die Einführung einer Nutzungszulage für Stein- und Kernobst. Als Argument führen sie an, dass die verminderte Rentabilität des Feldobstbaus und die damit einhergehende Verringerung der Hochstammbäume mit anerkanntem Wert für Landschaft und Umwelt nur über Beiträge aufgefangen werden können, die sich eher nach der Nutzung als bloss nach der Anzahl vorhandener Bäume richten. Sie bestreiten, dass die pro Baum gewährten ökologischen Direktzahlungen genügen. Die Kantone VD und VS befürworten die Ausrichtung von Beihilfen nach dem EU-Modell für Massnahmen freiwilliger Organisationen zur Angebotsbündelung.
Die SVP will bei der Regelung der Obst- und Gemüseeinfuhr keine Änderungen vornehmen. Sie unterstützt den Antrag des Obstsektors, für Stein- und Kernobst eine Nutzungszulage einzuführen.
Sämtliche Organisationen der betreffenden Branchen, sowie der SGV und der Handel, darunter Coop und Migros, sind mit einer Versteigerung des Zollkontingents für Tiefkühlgemüse und den Erhöhungen des ZK für Schnittblumen nicht einverstanden. Die Dachverbände und Regionalorganisationen der betreffenden Sektoren bestehen ausserdem auf der grundsätzlichen Beibehaltung der geltenden Importregelung für Obst und Gemüse.
Rund 10 Landwirtschaftsorganisationen lehnen den Fahrplan zum Abbau der Exportsubventionen für Obsterzeugnisse ab. Im Gegensatz dazu unterstützen swisscofel, die Konsumentenorganisationen SKS und FRC sowie Coop und Pro Natura das vom Bundesrat vorgeschlagene Auslaufen dieser Subventionen. Der SBV und zwei regionale Organisationen möchten die in Artikel 58 festgelegte Frist (2011) für die Ausrichtung der Beiträge zur Anpassung der Obst- und Gemüseproduktion an die Marktbedingungen aufheben. Der SBV, das BZS und die Landwirtschaftsorganisationen des betreffenden Sektors verlangen ebenfalls die Einführung einer Nutzungszulage für Stein- und Kernobst. Auch Pro Natura und SVS/Birdlife Schweiz setzen sich für diese neue Marktstützungsmassnahme ein.
Die Gewährung von Beihilfen an den Obst- und Gemüsesektor nach dem Modell der Europäischen Union wird von 8 Vernehmlassungsteilnehmern, darunter SBV, AGORA, Produzentenorganisationen des Obst- und Gemüsesektors sowie Coop, begrüsst. Swisscofel ist hingegen der Meinung, dass die Akteure ohne Unterstützung der öffentlichen Hand Anpassungen vornehmen können.
Drei Dachorganisationen des Gartenbaus und der Pilzproduktion beantragen Investitionskredite für Betriebe ihrer Branche.
Weinwirtschaft
Die Einteilung in drei Kategorien und die Verwendung derselben Bezeichnungen von der Produktion bis zur Kennzeichnung des Endprodukts wird von der Mehrheit der Kantone grundsätzlich begrüsst. Nach Meinung der Kantone AG, BE, SG, SO, SZ und TG sollen allerdings die entsprechenden Bezeichnungen und die Produktionsanforderungen in der Lebensmittelgesetzgebung verankert werden. BL, BS und GR fordern eine Definition der Bezeich-