Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten
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Vernehmlassung AP 2011 Seite 20
Sowohl bäuerliche Organisationen als auch Coop und economiesuisse sowie die VSVAK stimmen den Vorschlägen zu. Massnahmen, welche den Ausstieg aus der Landwirtschaft fördern, fanden eine besonders grosse Zustimmung. Der SBV und weitere bäuerliche Organisationen fordern weitergehende Massnahmen, welche vor allem die Steuergesetzgebung betreffen. Der SBV und weitere 8 bäuerliche Organisationen verlangen die Verlängerung der Umschulungsbeihilfen bis mindestens 2015. Der SBLV möchte auch Umschulungsbeihilfen gewähren, wenn Frauen infolge Trennung oder Scheidung den Betrieb verlassen müssen.
Strukturverbesserungen (5. Titel LwG)
Die Kantone begrüssen grossmehrheitlich die vorgeschlagenen Änderungen. Teilweise möchten sie noch weitergehende Vereinfachungen (Verfahren, Herabsetzung der Dauer des Zweckentfremdungsverbots) oder zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten (Alternativenergien, Förderung Spezialkulturen). 5 Kantone fordern, dass die Finanzmittel für Strukturverbesserungen unbedingt erhalten und nicht weiter gekürzt werden. SZ, GL, AG und GE fordern zur Entlastung der Kantone eine Verlustbeteiligung des Bundes bei Investitionskrediten über dem Grenzbetrag. Nach Massnahmengruppe differenzierte einzelbetriebliche Eintretenskriterien bei den SAK werden unterschiedlich beurteilt. 8 von 13 sich äussernden Kantonen lehnen sowohl eine Erhöhung als auch eine Differenzierung der SAK-Untergrenzen ab.
Von den schweizerischen Parteien hat sich einzig die EDU geäussert. Sie beantragt, nur wirtschaftliche Projekte zu unterstützen und überschuldete Betriebe nicht um jeden Preis zu erhalten.
Die vorgeschlagenen Änderungen werden von vielen bäuerlichen Organisationen, der VSVAK und von Coop unterstützt. 3 gewerbliche Organisationen wollen keine Ausweitung der Unterstützungsmöglichkeit von Investitionen in den Bereichen Aufbereitung, Vermarktung oder Dienstleistungen oder fordern gleich lange Spiesse für gewerbliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform (gleiche Unterstützung gewerblicher Betriebe wie 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU).
10 bäuerliche Organisationen und die VSVAK fordern, dass bei den Strukturverbesserungen keine weiteren Kürzungen der Finanzmittel erfolgen.
Die SAB und 19 mehrheitlich bäuerliche Organisationen wollen generell keine Erhöhung der SAK-Untergrenzen und damit auch keine Differenzierung nach Massnahmen. Die VSVAK und 5 bäuerliche Organisationen können sich eine Differenzierung der SAK-Untergrenzen vorstellen, wobei einige vor allem die kantonalen Kompetenzen erhöhen möchten.
Der Verband Schweizerischer Gärtnermeister, der Verband Schweizerischer Baumschulen und die Association des Horticulteurs de la Suisse Romande verlangen, dass die Massnahmen des 5. Titels auch für den produzierenden Gartenbau gelten. Der Verband Schweizer Pilzproduzenten stellt die gleiche Forderung für die Pilzproduktionsbetriebe (Ergänzung in Artikel 3).
Der SBV und 8 weitere bäuerliche Organisationen wünschen die Gewährung von Beiträgen an gemeinschaftliche Bauten auch im Talgebiet. Im Weiteren wurden verschiedene Einzelanträge eingebracht, wie die ausschliessliche Förderung von besonders tierfreundlichen Ställen (STS), die Beschränkung der Förderung auf Vollerwerbsbetriebe (swisscofel, VSM, Confiseur) oder die Ausrichtung einer Anschubfinanzierung für neue Betriebszweige oder Sorten (Verband Schweizer Pilzproduzenten).