Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten

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Vernehmlassung AP 2011 Seite 19

25 Organisationen möchten das heute geltende, auf Verordnungsstufe festgelegte, minimale Arbeitsaufkommen in SAK für den Bezug von Direktzahlungen nicht erhöhen. 32 sprechen sich für eine Erhöhung aus. Der SBV hat sich zu diesem Punkt nicht geäussert.

Die vorgeschlagenen Vereinfachungen beim ökologischen Leistungsnachweis betreffen ebenfalls nur die Verordnungsebene. Alle Organisationen haben sich für eine Beibehaltung der Nährstoffbilanz ausgesprochen. Alle sich zur Frage äussernden Organisationen sprechen sich gegen eine generelle Abschaffung der Pflicht von Bodenanalysen aus und sind für die Beibehaltung der heutigen Fruchtfolgeregelung. Bezüglich Pflanzenschutzvorschriften sind die Stellungnahmen kontroverser: Mit der Aufhebung der Auflagen sind die meisten bäuerlichen Organisationen, mit wenigen Ausnahmen, einverstanden. Alle bäuerlichen Organisationen, mit Ausnahme von BFO, VKMB und KIP sind gegen die vorgeschlagenen Grünstreifen entlang von Gewässern und entlang von Strassen mit Kanalisation. Die Umweltkreise unterstützen jedoch diese Massnahmen.

Der Vorschlag nach einheitlichen Beiträgen an die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere wird grossmehrheitlich unterstützt, wenn auch mit vielen Vorbehalten und Zusatzwünschen. Die bäuerlichen Kreise, vor allem im Talgebiet, sprechen sich für eine Begrenzung der Beiträge aufgrund der Hauptfutterfläche (inkl. Silomais und Futterrüben) aus, anstelle der heutigen Grünlandbegrenzung. Die Bioproduzenten und links-grüne Kreise betonen die Wichtigkeit der Raufutterbindung, ohne dabei jedoch die Ackerfutterfläche explizit auszuschliessen. Milcherzeuger und Rindviehzüchter fordern geschlossen höhere Beiträge. Die Naturschutzorganisationen kritisieren die Beitragserhöhung für Schafe ohne Milchproduktion. Starke Unterstützung findet zudem der Vorschlag des SBV für eine Kompensation der bisherigen Zusatzkontingente zugunsten des Berggebietes.

Die Senkung des allgemeinen Flächenbeitrags findet bei den bäuerlichen Organisationen wenig Anklang. Sie wollen stattdessen den Zahlungsrahmen Direktzahlungen erhöhen oder die Abstufung nach Fläche und Tierzahl wieder einführen. Die Erhöhung des Zusatzbeitrages für die offene Ackerfläche wird hingegen unterstützt, wobei die Erhöhung zum Teil als zu gering angesehen wird.

Mit der Erhöhung der Ansätze bei den Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen ist die Mehrheit der Organisationen einverstanden. Einige sprechen sich für eine stärkere Erhöhung aus, insbesondere in den Bergzonen drei und vier. Der Systemwechsel für die Begrenzung der Beiträge aufgrund der Grünlandfläche wird von einer knappen Mehrheit der Organisationen unterstützt, der SBV ist dagegen.

Für die Streichung der Beiträge für wenig intensive Wiesen sprechen sich lediglich vier Organisationen aus. Die anderen wollen die Beiträge nicht streichen oder wenigstens im Berggebiet oder falls die ÖQV-Qualität erreicht wird belassen. Auch für die Streichung einzelner Ökoausgleichselemente findet sich bei den Organisationen keine Mehrheit. Die Erhöhung der Sömmerungsbeiträge ist grundsätzlich unbestritten.

Soziale Begleitmassnahmen (4. Titel LwG)

Die vorgeschlagenen Änderungen finden bei den Kantonen breite Zustimmung. NE und JU möchten weitergehende Massnahmen, um den erhöhten Strukturwandel abzufedern. SO verlangt die Verlängerung der Umschulungsmöglichkeit bis 2015.

Die politischen Parteien haben sich zu den Vorschlägen nicht geäussert.