Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten
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Vernehmlassung AP 2011 Seite 24
amtlichen Pachtzinsüberwachung bei landwirtschaftlichen Grundstücken. Im Gegensatz dazu begrüssen die Wirtschafts- und Immobilienvertreter diese Massnahme.
2.4 Stellungnahmen zur Änderung des Bundesgesetzes über Familienzulagen in der Landwirtschaft
Zum FLG haben sich in der Vernehmlassung 19 Kantone geäussert. Von diesen waren 10 (ZH, BE, UR, SZ, FR, SO, BL, GR, TG und TI) mit dem Konzept der vorgeschlagenen Verbesserungen der landwirtschaftlichen Familienzulagen einverstanden. 8 Kantone (LU, OW, NW, VD, VS, NE, GE und JU) erklärten ihr bedingtes Einverständnis: Die Hauptforderung – zum Teil als klare Bedingung für die Zustimmung zu den Vorschlägen formuliert – lautet, für sozialpolitische Massnahmen seien wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen die notwendigen Mittel ausserhalb der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft bereitzustellen. Eine entsprechende Bedingung findet sich auch bei den zustimmenden Kantonen SZ und TI. Der Kanton AG lehnt die Vorschläge ab, da die Zulagen nach FLG schon heute über denjenigen des Kantons für Arbeitnehmer ausserhalb der Landwirtschaft lägen und zudem zusätzliche Kosten für die Kantone entstehen würden; auch der Kanton BL wendet sich gegen eine stärkere Belastung der Kantone, während für den Kanton FR der Finanzierungsschlüssel zu überprüfen und der Bundesanteil zu vergrössern ist. In Bezug auf die Einkommensgrenze spricht sich der Kanton LU für eine Aufhebung im Berggebiet und für eine blosse Anhebung im Talgebiet aus, währenddem der Kanton OW eine Angleichung an die Einkommensgrenze bei Direktzahlungen befürwortet. Betreffend Erhöhung der Zulagen spricht sich der Kanton BL für die Einführung von Ausbildungszulagen aus, der Kanton LU wendet sich gegen die Differenzierung zwischen Berg- und Talgebiet bei den Ansätzen.
Bei den Parteien haben sich lediglich die CVP und die EDU zum FLG geäussert. Die CVP begrüsst speziell die Aufhebung der Einkommensgrenze, die EDU die Verbesserungen bei der Einkommensgrenze und den Ansätzen.
Von den 39 Organisationen, die sich zum FLG geäussert haben, spricht sich ein Drittel für das vorgeschlagene Konzept aus, zwei Drittel stimmen unter dem Vorbehalt zu, dass die resultierenden Mehrkosten tatsächlich ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen finanziert werden. Es gehe nicht an, so beispielsweise der Schweizerische Bauernverband, dass eine Umlagerung von für Produktion und Absatz bestimmten Mitteln stattfinde. Die Aufhebung der Einkommensgrenze führt zu keiner nennenswerten Opposition. Der Schweizerische Bauernverband und einige landwirtschaftliche Organisationen merken jedoch an, dies dürfe nicht dazu führen, dass damit bisherige Ansprüche nach kantonalen Gesetzen (aus Nebenerwerb; Anspruch des anderen Elternteils) verloren gingen und damit eine Verschiebung der Belastung von den nichtlandwirtschaftlichen kantonalen Familienzulagenordnungen zum landwirtschaftlichen Zulagensystem erfolge.
2.5 Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittelgesetzes
Die Kantone bedauern mehrheitlich, dass das Recht auf Information im Sinne der Richtlinie EG 178/2002 nicht eingeführt wird. Einige von ihnen schlagen ebenso wie zahlreiche Organi-