Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassung AP 2011 Seite 6
Artikel 3 landwirtschaftsnahe Tätigkeiten durch Einbezug der Paralandwirtschaft aufgewertet werden. Diese Tätigkeiten seien wichtige Einnahmequellen und hätten grosses Wertschöpfungspotential. Der VSG fordert die Ermöglichung von Strukturverbesserungsmassnahmen auch für den produzierenden Gartenbau. Die SVP und einige kantonale bäuerliche Verbände wünschen in Anbetracht der unsicheren internationalen Entwicklung eine höhere Sicherheit bezüglich landwirtschaftliches Einkommen. Deshalb sei in Artikel 5 bezüglich des vergleichbaren Einkommens der Begriff „angestrebt" durch „sichergestellt" zu ersetzen. Eine Minderheit der kantonalen bäuerlichen Verbände fordert eine in Artikel 6 verankerte Grundlage, wonach die Zahlungsrahmen der Teuerung angepasst und jeweils gleichzeitig beschlossen werden.
Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
Allgemeine wirtschaftliche Bestimmungen
Die Unterstützung der Selbsthilfemassnahmen ist unbestritten. NE, JU und VS fordern die Einführung der Möglichkeit einer Zwangsmitgliedschaft in Branchenorganisationen sowie weitergehende Modalitäten.
NE, GE, VD, NW, VS und JU fordern einen Antidumpingartikel 8b, welcher verhindern soll, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse unter dem Einstandspreis verkauft werden dürfen.
Die Stellung nehmenden Kantone betonen die Bedeutung der landwirtschaftlichen Absatzförderung. Das Instrument müsse im heutigen Umfang aufrecht erhalten bleiben . Der Kanton BL ist der Meinung, dass die verfügbaren Mittel für die Absatzförderung erhöht werden sollten. Der Vorschlag, kantonale Finanzhilfen nicht mehr als Eigenmittel der unterstützten Vorhaben anzurechnen, wird unisono abgelehnt. Aus Sicht der Stellung nehmenden Kantone ist keine Änderung von Artikel 12 notwendig.
Die Vorschläge bezüglich der Schaffung neuer Kennzeichnungsbestimmungen für Berg- und Bauernhofprodukte werden von den Vernehmlassern begrüsst. Dazu sind verschiedene Vorschläge für die Umsetzung auf Verordnungsstufe eingegangen.
Die Beibehaltung der Gesamtbetrieblichkeit im biologischen Landbau wird von den Kantonen AG und UR weiterhin ohne Ausnahmen gefordert. TG und SH sind mit gewissen Ausnahmen einverstanden. GE, VD, SO, NE und VS stimmen der Ausnahmeregelung für die Abtrennung der Dauerkulturen ausdrücklich zu. NE und GE (letztere aber nur bis 2011) möchten einen parzellenweisen Bio-Weinbau erlauben. Der Kanton VS fordert die parzellenweise Bio-Produktion für alle Spezialkulturen.
Der vorgeschlagene Artikel 16 bis über die internationale Verteidigung der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben findet bei den Stellung nehmenden Kantonen starke Zustimmung. Elf Kantone haben sich grundsätzlich zum Thema Marktbeobachtung geäussert. Neun Kantone (AI, JU, NW, OW, SO, SZ, VD, VS und ZH) setzen sich grundsätzlich für noch mehr Markttransparenz und bessere Einsicht in die Bruttomargen ein. Die Entwicklung der Preisschere zwischen Produzenten- und Konsumentenpreis wird so nicht akzeptiert ( JU, NE, VD, SZ). Von den nachgelagerten Verarbeitungs- und Handelsstufen wird verlangt, dass sie die tieferen Produzentenpreise weitergeben, damit die Konsumenten davon profitieren können (GE, JU, NE, NW, SO, VD). Handel und Verarbeiter sollen nun ihren Beitrag zur Kostensenkung ausweisen (NW, SO). Es wird deshalb nicht nur eine Verstärkung der Beobachtungstätigkeit/Margentransparenz verlangt, sondern auch ein Instrumentarium, um in das Preisgeschehen eingreifen zu können (JU, NE, NW, VD). Die Kantone AI, JU, NE, VD und VS wollen mehrere Handelsstufen beobachtet wissen. Die Mehrheit der Kantone, die sich zu