Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten

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Vernehmlassung AP 2011 Seite 5

rahmen nicht weiter gesenkt werden. Die Mehrheit oder 15 Kantone fordern eine Erhöhung der Zahlungsrahmen. Die Kantone NW, OW, VD und JU verlangen den gleich hohen Gesamtbetrag wie in den laufenden Zahlungsrahmen (14 092 Mia. Franken) plus 500 Millionen Franken Teuerungszuschlag. Die anderen Kantone verlangen keinen Teuerungsausgleich. Der Kanton BE fordert 140 Millionen Franken höhere Direktzahlungen und eine um 644 Millionen Franken geringere Senkung der Marktstützung. Der Kanton SH möchte mehr Mittel für den Ackerbau. Die Westschweizer Kantone und das Tessin legen Wert darauf, dass die Erhöhung der Familienzulagen nicht aus den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen finanziert wird.

Die SPS und GPS bezeichnen die Zahlungsrahmen in der AP 2011 als vertretbar. Für die EDU müssen sie überprüft werden, weil auch die Anzahl der Betriebe abgenommen hat. Die SPS wünscht eine Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückgabe. Die SVP fordert die Beibehaltung der aktuellen Zahlungsrahmen und die LPS wünscht, dass diese nochmals überprüft wird. Die CVP verlangt einen um 450 Millionen Franken höheren Gesamtbetrag. Damit soll die Siloverbotsentschädigung beibehalten werden können und die Verkäsungszulage nur auf 15 Rappen pro kg Milch gesenkt werden.

Die meisten bäuerlichen Organisationen fordern höhere Zahlungsrahmen. Dieser soll demjenigen der AP 2007 entsprechen und an die Teuerung angepasst werden. Der SAV will zusätzlich 400 Millionen Franken mehr, die SMP 500 Millionen Franken mehr für die Milchmarkstützung. Der SAB fordert, dass die Erhöhung der Familienzulagen wie vorgeschlagen nicht aus den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen bezahlt wird.

Die meisten Bio-Landbauorganisationen, die Umweltverbände, der schweizerische Konsumentenschutz und einige Wirtschaftsverbände stimmen den neuen Zahlungsrahmen grundsätzlich zu. Gemäss economiesuisse bestehen jedoch ernsthafte Zweifel, ob mit den Direktzahlungen tatsächlich die Leistungsziele des Verfassungsauftrages erreicht werden. Deshalb stellt sie die vorgeschlagenen Zahlungsrahmen für die Jahre 2008-11 in Frage. Die einzelnen Direktzahlungen müssten transparent begründet werden können.

2.2 Stellungnahmen zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG)

Allgemeine Grundsätze (1. Titel LwG)

Die Kantone VD, VS, NE, GE und JU, die Parteien SVP und EVP, die sich dazu geäusserten bäuerlichen Organisationen, FRC und SRVA-LBL fordern, dass die schweizerische Landwirtschaft, nebst der sicheren Versorgung der Bevölkerung, einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssouveränität leisten soll. Artikel 1 sei entsprechend anzupassen, weil 89 Prozent der Bevölkerung dieses Anliegen unterstützten. Weiter wird von den Kantonen VD, VS, NE, GE, JU, vielen bäuerlichen Organisationen (darunter SBV, AGORA, SGPV) und den landwirtschaftlichen Beratungszentralen vorgeschlagen, dass der Bund eine wirksame und geregelte Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und Nahrungsmittel fördern sowie dauerhafte Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft sicherstellen soll. Dazu sei Artikel 2 zu ergänzen. Gemäss den Kantonen NW, SO, VD, VS, NE, JU, der SVP, einer Vielzahl von bäuerlichen Organisationen, der eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen und den landwirtschaftlichen Beratungszentralen, sollen in