Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten

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Vernehmlassung AP 2011 Seite 16

Weinhandelskontrolle positiv. Der SGV und Coop begrüssen die Zusammenlegung beider Kontrollen unter der Verantwortung eines einzigen Organs. Der Vorschlag, die Durchführung der Kontrollen mit polizeilichem Charakter an eine akkreditierte Privatstelle zu übertragen, stösst beim VKCS auf Kritik. Die EWK spricht sich gegen die Teilfinanzierung der Kontrollen über Abgaben aus, die nur bei Feststellung von Zuwiderhandlungen erhoben werden sollen.

Direktzahlungen (3. Titel LwG)

Der Grundtenor geht dahin, dass sich das System der Direktzahlungen grundsätzlich bewährt hat, obwohl noch gewisse ökologische Defizite bestehen und der administrative Aufwand zum Teil kritisiert wird.

Die einzige im Bereich Direktzahlungen vorgeschlagene Gesetzesänderung (Streichung von Art. 73 Abs. 5 Bst. d) wird nur von einem Kanton (AR) abgelehnt. Weitere artikelspezifische Äusserungen betreffen Art. 70 Abs. 5 Bst. d: Sechs Kantone (SO, NW, BS, BL, TG, AG) möchten die Abstufung nach Fläche und Tierzahl wieder einführen, drei (SZ, VD, NE) möchten sie, wie vom Parlament beschlossen, auslaufen lassen.

Das vorgeschlagene Programm Nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen wird von vielen Kantonen positiv beurteilt, auch wenn noch viele Fragen offen bleiben. Die vorgeschlagene Eingliederung des neuen Artikels unter dem Titel Direktzahlungen wurde in Frage gestellt.

Nicht bestritten ist, dass der Bundesrat ein minimales Arbeitsaufkommen in SAK für den Bezug von Direktzahlungen bestimmt. Kontroverse Stellungnahmen sind jedoch zur Festlegung der Höhe dieses Grenzwertes auf Verordnungsstufe eingegangen: Zwölf Kantone (LU, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, GR) sprechen sich für eine Erhöhung aus, neun (BE, UR, AG, VD, VS, NE, GE, JU) dagegen.

Die vorgeschlagenen Vereinfachungen beim ökologischen Leistungsnachweis betreffen ebenfalls die Verordnungsebene. Alle Kantone haben sich für eine Beibehaltung der Nährstoffbilanz ausgesprochen, verbunden mit der Forderung, viehextensive Betriebe davon zu befreien. BS und BL sind gegen die Abschaffung der Bodenanalysenpflicht, NW, GR, VD, LU und AG befürworten die Bodenanalysenpflicht für tierstarke Betriebe, die übrigen Kantone sind für deren Abschaffung. Mit zwei Ausnahmen (SZ, LU) sprechen sich alle Kantone zudem für die Beibehaltung der heutigen Fruchtfolgeregelung aus. Bezüglich Pflanzenschutzvorschriften sind die Stellungnahmen kontroverser: Mit der Aufhebung der Auflagen sind sieben Kantone (LU, FR, SH, AG, VD, NE, GE) nicht einverstanden und mit den vorgeschlagenen Grünstreifen entlang von Gewässern sind vier Kantone (FR, BL, AG, SH) einverstanden, fünf (SZ, NE, GE, ZG, TG) sind dagegen. Die Grünstreifen entlang von Strassen mit Kanalisation werden rundweg abgelehnt.

Einheitliche Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere wird grossmehrheitlich unterstützt. Einige Kantone (VD, NE, GE) haben sich aber grundsätzlich gegen eine Mittelumlagerung von der Marktstützung zu den Direktzahlungen ausgesprochen. Sieben Kantone (BL, BS, ZH, SO, SH, TG, JU) sprechen sich anstelle der heutigen Grünlandbegrenzung für eine Begrenzung der Beiträge aufgrund der Hauptfutterfläche (inkl. Silomais und Futterrüben) aus. Vier Kantone (LU, NW, ZG, GR) sind explizit für die Beibehaltung der heutigen Grünlandbegrenzung. Von vier Kantonen (BE, SZ, OW, AG) werden höhere Beiträge gefordert.

Die Senkung des allgemeinen Flächenbeitrags wird von vier Kantonen (BE, UR, SZ, AG) befürwortet, von sechs (BS, BL, FR, VD, GE, JU) abgelehnt. Die Erhöhung des Zusatzbeitra-