Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten
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Vernehmlassung AP 2011 Seite 25
sationen vor, dass im Rahmen dieser Revision die Einführung der Positivdeklaration bei Lebensmitteln erörtert wird. Ausserdem wehrt sich eine Grosszahl der Kantone gegen das geplante Gebührensystem. Als Argumente werden ein Mehrkostenaufwand für die Wirtschaft, die heterogene Gebührenerhebung der Kantone oder der im LMG verankerte Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Kontrollen angeführt. Nach dem generellen Wunsch der Kantone sollen die Kosten für Kontrollen und gesetzliche Aufgaben nach Möglichkeit in Grenzen gehalten und der Vollzug des Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Kantonschemikern und Kantonstierärzten geklärt werden. Mehrere Kantone wollen weiterhin für die Genehmigung von Bau- und Umbauplänen bei Schlachthöfen zuständig sein. Mehrere Kantone und einige ihnen nahestehende Organisationen empfehlen dem Bund, ein System zur Registrierung der gesammelten Daten über Betriebe des Lebensmittelsektors einzurichten, das den Kantonsbehörden zugänglich ist. Mehrere Kantone wehren sich gegen jegliche Ausnahmeregelung, insbesondere in Bezug auf die Meldepflicht bei der Primärproduktion.
Die politischen Parteien haben zu dieser Revisionsvorlage praktisch keine Stellungnahmen abgegeben. Nur die SVP LU hat sich zum Änderungsentwurf zum LMG geäussert und die neu geplanten Gebühren für Schlacht- und Zerlegungsbetriebe abgelehnt.
Eine grosse Anzahl der angehörten Organisationen sind mit dem vorliegenden Änderungsentwurf grundsätzlich einverstanden. Wie die Kantone hätten sich auch mehrere Organisationen gewünscht, dass die Positivdeklaration der Nahrungsmittel in das Lebensmittel- und Landwirtschaftsgesetz aufgenommen wird. Ein paar Organisationen verlangen eine Lösung in Bezug auf die Vereinheitlichung des Gebührensystems. Ein Grossteil der Organisationen sowie vereinzelte Kantone wehren sich dagegen, dass künftig amtliche Tierärzte die Schlachttiere, das Fleisch sowie die Schlachthöfe und Zerlegungsbetriebe kontrollieren sollen und sind auch nicht damit einverstanden, dass Gebühren für die Kontrolle der Schlacht- und Zerlegungsbetriebe erhoben werden. Die konsultierten Organisationen fordern generell, dass sich die möglicherweise mit dieser Gesetzesänderung verbundene Zunahme der Kosten und Auflagen in Grenzen hält. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Bundesämtern bzw. die Schaffung eines einzigen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Konsumentenschutz wurde nur von einer Minderheit der angehörten Organisationen und von einem Kanton zur Sprache gebracht. Vereinzelt äusserten sich die Organisation auch zur gesetzlichen Verankerung des Rechts auf Information, wie dies einige Kantone verlangen. Im Gegensatz zu zahlreichen Kantonen und Konsumentenschutzorganisationen fordern zahlreiche Organisationen hauptsächlich aus dem Agrarsektor, dass die Betriebe der Primärproduktion explizit von der Meldepflicht ausgenommen werden.
2.6 Stellungnahmen zur Änderung des Tierseuchengesetzes
Die Änderungen werden von den Kantonen mehrheitlich begrüsst. Neben Anpassungen an die Terminologie des LMG wird eine Ausdehnung der Kontrolle des Tierverkehrs auf Bestandesebene gefordert. Ein vom Bund betriebenes Datenbearbeitungssystem wird befürwortet. Gleichzeitig wird beantragt, einen für die Kantone weniger belastenden Finanzierungsmodus einzuführen.