Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten

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Vernehmlassung AP 2011 Seite 2

1. VORBEMERKUNGEN

Mit Beschluss vom 14. September 2005 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), eine Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) durchzuführen. Die Vorlage beinhaltet Änderungen in sechs Bundesgesetzen (Landwirtschaftsgesetz, Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht, Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, Lebensmittel- und Tierseuchengesetz).

Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 16. Dezember 2005. Für den vorliegenden Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wurden die Stellungnahmen der 349 Vernehmlassungsteilnehmer berücksichtigt, die bis Ende Januar 2006 eingegangen waren. Die verwendeten Abkürzungen sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer (Anhang) ersichtlich.

2. ERGEBNISSE

Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden in der Reihenfolge Kantone, politische Parteien und Organisationen dargelegt.

2.1 Grundsätzliche Bemerkungen zur Vorlage

Allgemeines

Die Stossrichtung der Agrarpolitik 2011 (AP 2011) wird von allen Kantonen grundsätzlich als richtig erachtet. Einigkeit besteht auch darüber, dass für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik der Verfassungsartikel weiterhin massgebend sein soll. Hingegen werde die Zwischenbilanz der bisherigen Reformen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich zu positiv dargestellt. Für die Kantone ZH, NW, UR, VD, VS, NE und JU muss die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe verbessert werden. Eine Mehrheit der Kantone ist der Meinung, dass das vorgeschlagene Tempo zu hoch sei. Die bäuerlichen Einkommen kämen dadurch zu stark unter Druck. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden als ungenügend bezeichnet. Die AP 2011 müsse substanziell nachgebessert werden.

Grossmehrheitlich verlangen die Kantone, dass die Marktöffnungen und der Abbau der Marktstützung erst vorzunehmen seien, wenn die WTO-Verpflichtungen oder andere internationale Abkommen dies erfordern. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die AP 2011 nicht ausreiche, um die Auswirkungen der WTO und von Freihandelsabkommen abzufedern. Hauptsächlich die Kantone der West- und Nordwestschweiz (BE, SZ, FR, SO, VD, VS, GE, JU, NE, NW) verlangen die Beibehaltung der heutigen Mittelverteilung in bezug auf Marktstützung. Der Kanton BE und der Kanton VS wollen mehr Mittel für die Direktzahlungen. Vereinzelt (BE, GE) wird auch eine Erhöhung der Marktsstützung gewünscht. Die Kantone BS, BL, AI, UR und ZG akzeptieren explizit die Umlagerung der Marktstützung zu den Direktzahlungen. Die Kantone ZH, SG, TG, JU, VS, GE und NE fordern, dass bei der Ausgestaltung der Massnahmen vermehrt regionale Bedürfnisse berücksichtigt werden. Eine Mehrheit der Kantone (LU, UR, OW, ZG, SO, SH, AR, AI, TG, VD, VS, NE, JU, GE) betont, dass