Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 35 Seiten
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Vernehmlassung AP 2011 Seite 21
Forschung und Beratung sowie Förderung der Pflanzen- und Tierzucht (6. Titel LwG)
Die 10 Kantone, die sich geäussert haben (ZH, UR, SZ, SO, GR, AG, VS, NE, GE und JU) und alle übrigen Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Unterstützung der regionalen Projektinitiativen.
BIO-Suisse und weitere Bio-Organisationen verlangen eine Aufstockung der Finanzmittel beim FiBL.
Pflanzenschutz und Hilfsstoffe (7. Titel LwG)
SOV, SGPV, SBV sowie 4 kantonale Bauernverbände verlangen, dass die Anerkennung von ausländischen Zulassungen oder deren Widerruf sowie ausländische Prüfberichte und Konformitätsbescheinigungen nicht mehr auf gleichwertigen Anforderungen bezüglich agronomischer und umweltrelevanter Kriterien beruhen sollen (Art. 160, Abs. 6).
Rechtsschutz, Verwaltungsmassnahmen und Strafbestimmungen (8. Titel LwG)
Die Kantone, politischen Parteien und Organisationen äussern sich nicht oder sind meistens einverstanden mit den vorgeschlagenen Änderungen.
13 Organisationen (z.B. Vin NE, VINIHARASS), der Kanton VD und die SVP wünschen, dass das Antragsrecht für die Verfolgung von widerrechtlichen Kennzeichnungen und Klassierungen im Weinbereich auf kantonale Kontrollstellen ausgedehnt wird.
Schlussbestimmungen (9. Titel LwG)
Die Koordination der Kontrollen ist unbestritten. BE, SZ und NW verlangen eine Koordination durch die Landwirtschaftsämter, wogegen der Verband der Kantonschemiker Schweiz Bedenken äussert. Er vertritt zudem die Auffassung, dass die gesundheitspolizeilichen Kontrollen gegenüber den landwirtschaftlichen den Vorrang haben.
Die Kantone unterstützen den Vorschlag zur Selbstkontrolle und zur risikobasierten Fremdkontrolle. NE, GE und JU wünschen jedoch eine Konkretisierung. Der Kanton AG spricht sich für eine „Kann-Formulierung“ bezüglich risikobasierter Fremdkontrollen aus. Die Kantone unterstützen den Vorschlag zur Akkreditierung. FR, BL, GE verlangen eine Ausnahme für Kontrollen, welche vom Staat selbst durchgeführt werden. Einzig BL und BS lehnen verbindliche Kürzungsrichtlinien ab.
Die vorgeschlagenen Vereinfachungen bei der Datenerfassung und -verwaltung werden von allen sich dazu äussernden Kantonen begrüsst, keiner spricht sich grundsätzlich dagegen aus. Einige machen Vorbehalte dahingehend, dass der Bund die Kosten zu übernehmen habe (SH, TG, TI, GE), dass die Kompetenz für die Datenerhebung bei den Kantonen bleiben solle (GE, BS, ZH), oder dass die Daten nicht an Labelorganisationen weitergegeben werden sollen (BL).