Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

schen Daten (neben digitalisiertem Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Irismustern) auf dem Chip tatsächlich erfasst werden.

1 Partei (GPS) wünscht aus Transparenz und Klarheitsgründen die ausdrückliche Erwähnung, dass auf dem Chip nicht andere als die in Gesetz und Verordnung erwähnten Daten gespeichert werden dürfen.

3 Kantone (BL, LU, SO) und 1 Organisation (DSB+CPD.CH) wünschen, dass Fingerabdrücke sowie Irismuster erst dann im biometrischen Ausweis aufgenommen werden, wenn datenschutzfreundliche Technologien und ausgereifte technische Normen und Standards vorhanden sind. Für DSB+CPD.CH und SO ist bei Ausbleiben entsprechender Nachweise ausdrücklich – auch im Rahmen des Pilotprojekts – auf diese Daten zu verzichten.

2 Organisationen (DJS, BBA) verlangen die Streichung des Merkmals Irismuster im Gesetzesentwurf.

1 Kanton (NW) weist darauf hin, dass die Ausweise mit Angaben zu Grösse sowie dem Bild bereits heute biometrische Daten enthalten und es damit nicht korrekt sei davon zu sprechen, der neue Pass könne „überdies“ biometrische Daten enthalten.

4.2 Befugnis des Bundesrats zur Festlegung der effektiv verwendeten Daten (Art. 2 Abs. 1bis letzter Satz AwG)

1 Partei (SP) und 1 Organisation (SGB) lehnen die in Art. 2 Abs. 1bis AwG festgehaltene Delegation an den Bundesrat ab. Dies gibt dem Bundesrat die Befugnis zur Bestimmung, welche biometrischen Daten in den jeweiligen Ausweisarten verwendet werden. SGB und SP verlangen eine abschliessende Aufzählung der auf dem Datenchip effektiv verwendeten Daten (digitale Fotografie, Fingerabdruck) auf Gesetzesstufe. Gemäss SP geht der Entwurf bezüglich verwendeter Daten zudem weiter als die jüngsten europäischen Beschlüsse in diesem Bereich. Sie regt deshalb die Prüfung einer weniger weit gehenden Variante an.

4.2.1 Digitale Fotografie (Art. 14a Abs. 1 VAwG)

2 Organisationen (DJS, BBA) verlangen Klarstellung darüber, dass für den Ausweis nur ein digitalisiertes Gesichtsbild und nicht ein Gesichts-Scan verwendet wird.