Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten
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1 Organisation (SVEK) hält fest, dass die Aufteilung der Gebühren zwischen den Gemeinden und der antragstellenden Behörde grundsätzlich Sache der Kantone sei. In der VAwG soll jedoch in einem neuen Absatz 3 zu Art. 53 ausdrücklich festgehalten werden, dass die Kantone dafür sorgen, dass die antragstellenden Behörden einen kostendeckenden Gebührenanteil erhalten.
9.4 Finanzierung der Erfassungssysteme während des Pilotprojekts (Art. 61ter Abs. 4 VAwG; Art. 44 Abs. 6 VAwG)
6 Kantone (AG, NW, NE, SZ, VS, ZH) und 1 Organisation (VKP) wünschen eine Präzisierung der Bestimmung dahingehend, dass der Bund nicht nur zwei Erfassungssysteme pro Biometrieerfassungszentrum, sondern auch die Checkpointsysteme in den Biometriekontrollstellen sowie Flughäfen finanziert. AG und NW verweisen hierzu auf den Bericht fedpol vom 6.6.2005 zum Pilotprojekt Biometrie in Schweizer Reiseausweisen, in welchem der Bund eine derartige Finanzierung vorsieht.
ZH weist darauf hin, dass der Kanton aufgrund seines grosses Einzugsgebietes nicht nur zwei, sondern bis zu fünf Erfassungssysteme sowie zwei Checkpoint-Systeme (ein-
schliesslich des Flughafens) benötige, um eine für den Kunden speditive und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Entsprechend beantragt ZH eine Ergänzung der Bestimmung in dem Sinne, dass die „Finanzierung von weiteren Systemen nach Grösse des Einzugsgebietes der Zentren“ vom Bund übernommen werde.
Für 1 Kanton (TI) ist in der Bestimmung Art. 44 Abs. 6 VAwG zu präzisieren, dass vom Bund zwar nicht die Betriebskosten der Geräte, aber eventuelle Kosten aus Veränderungen oder Erneuerungen der Geräte übernommen werden.
1 Kanton (SG) erwartet, dass sofern der Bund nur das Erfassungssystem finanziert und keine weiteren Kosten übernimmt, der Bund zumindest mit dem Lieferanten des Erfassungssystems für die erste Phase des Pilotprojekts einen Wartungs- und Supportvertrag abschliesst und allfällige Kosten den regionalen Zentren wieder in Rechnung stellt. Damit könne für Wartung und Betrieb eine Verbesserung der Effizienz erzielt werden.