Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten
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Rohdaten zur Identifikation nicht nötig. Die Befürchtung bezgl. Rückschluss auf Krankheiten äussert auch die SVP.
2 Kantone (LU, SO) und 1 Organisation (DSB+CPD.CH) wünschen zusätzlich den Hinweis, dass die Rohdaten unverzüglich vernichtet werden sollen.
4.4 Verhältnis ordentlicher Ausweis und biometrischer Ausweis (Art.
2 Abs. 3 VAwG)
2 Kantone (BS, NE) stellen fest, dass der gleichzeitige Besitz eines ordentlichen und eines biometrischen Passes nicht vorgesehen sei. Es müsse deshalb in Art. 2 Abs. 3 VAwG präzisiert werden, dass dies im Falle eines Austauschpasses gemäss Art. 20 und 21 VAwG möglich sei.
3 Organisationen (BBA, DJS, SGB) verlangen zwingend, dass der biometrische Pass auch nach dem Pilotprojekt ein zusätzliches Dokument bleibt, das Bürger für die Einreise in die USA oder andere Staaten beantragen können. Für alle anderen müsse der bestehende Pass 2003 das normale Reisedokument bleiben. Ein vollständiger Ersatz sei stossend,
weil die biometrischen Pässe einerseits nur von den USA verlangt werden und andererseits die Kosten für den Pass unverhältnismässig hoch seien. In den erläuternden
Unterlagen müsse auch darauf hingewiesen werden, dass weder die Verordnung des Rates der Europäischen Union noch die ICAO-Standards für die Schweiz einen bindenden Charakter haben und für die Einreise in die davon betroffenen Länder in den nächsten Jahren kein biometrischer Pass verlangt werde.
BBA und DJS verlangen in diesem Sinne eine ausdrückliche Trennung der Bestimmungen für den gewöhnlichen Pass sowie für den biometrischen Pass. Das gesamte Ausstellungsprozedere könne damit für den normalen Pass bestehen bleiben. Es müsse klar ersichtlich sein, dass der biometrische Pass nur ein zusätzliches Reisedokument sei.
5 Speicherung und Abfrage der biometrischen Daten
5.1 Speicherung der Daten im ISA (Art. 11 Abs. 1 AwG, Art. 30 Abs. 1 VAwG, Anhang 1 VAwG)
Gemäss 1 Kanton (ZH) muss eine Vernetzung der Daten im ISA mit anderen Datenbanken ausgeschlossen sein. 1 Partei (FDP) verlangt einen umfassenden technischen Schutz