Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten
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6.5 Besonderheiten für das Pilotprojekt
6.5.1 Beibehaltung der Wohnsitzgemeinde als antragstellende Behörde (Art.
6 Abs. 1 VAwG)
1 Organisation (SVEK) begrüsst die Beibehaltung des Hinweises auf die Wohnsitzgemeinde, da dies aus Sicht der Kundenfreundlichkeit und Bürgernähe optimal sei.
9 Kantone (AG, AI, GL, GR, LU, SO, SZ, ZH, VS) und 1 Organisation (VKP) stellen einen Widerspruch zur im Gesetz vorgesehenen Neuregelung fest (Art. 5 Abs. 1 AwG) und wünschen auch in der Verordnung die Streichung der „Wohnsitzgemeinde“ mit Ersatz durch „antragstellende Behörde“.
6.5.2 Begrenzung der Produktion (Übergangsbestimmung AwG; Art. 61ter Abs. 3 VAwG)
5 Kantone (AI, BS, LU, SG, VD) stellen die Durchsetzbarkeit der Begrenzung in Frage. Für AI und BS ist einerseits fraglich, wer und nach welchen Kriterien die Prüfung der Notwendigkeit eines biometrischen Passes vornehme. Andererseits werde bei erreichtem Limit eine Verweigerung des biometrischen Passes bei geplanter/notwendiger Reise in die USA kaum auf Verständnis stossen. Letzteres erachten auch SG und VD als problematisch. LU fordert sinnvolle Hilfestellung vom EJPD, wenn die Höchstzahl schon bald erreicht wird. VD wünscht bei einer Beibehaltung der Limitierung im Hinblick auf eine adäquate Planung rasche Information der Kantone, welche ein Erfassungszentrum betreiben sowie eine regelmässige Information der Bevölkerung über die Entwicklung des Kontingents. BS fordert, dass Lieferschwierigkeiten wie beim Pass 2003 unbedingt zu vermeiden seien. Es soll festgehalten werden, dass die Ausfertigungsstelle während der Pilotphase in der Lage sein muss, jährlich mehr als 100'000 Pässe mit biometrischen Daten zu verarbeiten.
1 Kanton (GR) drückt zwar sein Verständnis für die Kontingentierung im Rahmen des Pilotprojekts aus, fordert jedoch, dass eine Beschränkung der Anzahl Pässe sowie eine zeitweise Aussetzung zur Einreichung von Anträgen nur aufgrund technischer Schwierigkeiten erfolgen dürfe. Bei einer geplanten Reise in die USA müsse die Ausstellung eines biometrischen Ausweises unabhängig von einem erreichten Kontingent garantiert werden können.
1 Kanton (NE) möchte in der Übergangsbestimmung ausdrücklich festgehalten haben,
dass während des Pilotprojekts das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) für die Herstellung zuständig ist.