Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten

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4.3 Technik und Schutz gegen Fälschungen und unberechtigtes Lesen (Art. 2a Abs. 3 AwG, Art. 14a Abs. 2 VAwG)

3 Kantone (BL, JU, SO), 5 Parteien (CSP, CVP, FDP SP, SVP) und 4 Organisationen (BBA, DJS, DSB+CPD.CH, economiesuisse) erachten einen umfassenden technischen Schutz vor Missbräuchen bzw. unbefugten Zugriffen als zwingend und vermissen teils Angaben dazu, wie Missbräuchen begegnet werden will. Die EWK U äussert ebenfalls Bedenken gegenüber der Sicherheit der Technik.

Die CVP verlangt, dass die Produzenten der Chip garantieren müssen, dass die Daten von Dritten nicht verändert oder gelesen werden können.

3 Kantone (BL, SO, ZG) und 1 Organisation (DSB+CPD.CH) wünschen Erklärungen zu der RFID-Technologie (Radio Frequency Identification) und stellen die Frage, ob nicht andere Technologien als RFID, welche sie als risikobehaftet erachten, eingesetzt werden könnten.

1 Organisation (BBA) lehnt die RFID-Technologie (Chip mit Antenne) ab.

2 Kantone (BL, SO) und 1 Organisation (DSB+CPD.CH) wünschen Erklärungen dazu, wie durch die PKI (Public Key Infrastructure) die Daten auf dem Chip vor Missbrauch, Zweckbearbeitungsänderungen etc. geschützt werden.

2 Kantone (BL, SO) und 1 Organisation (DSB+CPD.CH) verlangen Aufschluss darüber, welche biometrischen Technologien bezüglich Fingerabdrücke und/oder Irismuster eingesetzt werden soll, zumal in diesem Bereich verschiedene Technologien unausgereift seien.

Für 2 Kantone (BL, SO) und für 3 Organisationen (DJS, DSB+CPD.CH, BBA) genügen die Verweise auf die ICAO und EU Normen nicht, sie wünschen Detailspezifikationen in der Verordnung.

3 Kantone (BL, LU, SO) und 1 Organisation (DSB+CPD.CH) verlangen die ausdrückliche gesetzliche Erwähnung, dass nur die so genannten Templates (Muster eines biometrischen Merkmals) und nicht die Rohdaten im Chip gespeichert werden dürfen. Als Gründe werden angegeben, dass Rohdaten Zusatzinformationen enthalten, welche unzulässige Rückschlüsse auf z.B. Krankheiten erlauben würden. Zudem sei die Speicherung von