Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten
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chen Ausschreibung unbedingt zu beachten, dass der heutige Standard gehalten werde und erneute Kapazitätsprobleme vermieden würden.
Für 1 Kanton (TI) ist in Art. 6a Abs. 3 AwG, welcher die Voraussetzung des guten Rufs für Inhaber, Organe sowie Personen, mit massgeblichem Einfluss auf das Ausfertigungsunternehmen regelt, zu präzisieren. Es sei festzuhalten, welches die Konsequenzen seien, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden und zudem sei eine klare Vertraulichkeitspflicht für solche Personen näher zu regeln.
1 Kanton (VS) und eine Organisation (VKP) sind der Auffassung, dass es wenig Sinn macht, Ausschreibungsspezifikationen im Ausweisgesetz zu definieren und regen die Streichung von Art. 6a AwG an.
Für 4 Kantone (BL, LU, NE, SO) und 2 Organisationen (EDSB, DSB+CPD.CH) sollten sich die bewerbenden Unternehmen obligatorisch einem Datenschutzaudit bzw. einer Datenschutzzertifizierung unterziehen müssen. Damit könne sichergestellt werden, dass ausschliesslich Unternehmungen den Zuschlag für die Herstellung biometrischer Ausweise erhalten, die über ein ausreichend hohes Datenschutzniveau verfügen. Artikel 6a AwG solle entsprechend ergänzt werden.
7.3 Zustellung des biometrischen Passes (Art. 52 VAwG)
1 Kanton (BS) erachtet die Frist von 30 Tagen für die Zustellung des biometrischen Passes als zu lang und wünscht eine Regelung der Kostentragung bei Verlust des Passes auf dem Postweg sowie bei Nichtabholung auf der Post.
7.4 Haftungsausschluss des Bundes (Art. 9a AwG, Art. 27b VAwG)
6 Kantone (AG, AR, GL, SZ, UR, VS) und 1 Organisation (VKP) verlangen aus Gleichbehandlungsgründen die Ausdehnung des Haftungsausschlusses auf die Kantone.
9 Kantone (AI, BL, FR, GR, LU, NE, NW, SO, TI), 1 Partei (SP) und 1 Organisation
(DSB+CPD.CH) lehnen einen generellen Haftungsausschluss ausdrücklich ab, da dieser für technische, vom Bürger unverschuldete Mängel, ungerechtfertigt sei. Bei Festhalten